MBT-PDF EU-MVO aktualisiert
MBT-PDF EU-MVO aktualisiert
Die EU-MVO wurde durch die KI-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 geändert. Siehe unsere MBT-Informationen vom 3.8.2026.
Wir haben die KI-Änderungen jetzt in unsere Version 1.5 der konsolidierten MBT-Fassung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) übernommen.
Weiterhin haben wir die Hinweise auf Übersetzungsfehler in dem Text aktualisiert und weitere von uns gefundene Fehler markiert.
Damit haben Sie eine praxisgerechte aktuelle Fassung des Textes der EU-MVO mit vielen internen Verlinkungen innerhalb des Rechtstextes und externen Verlinkungen zu der jeweiligen Kommentierung in unserem MBT-Leitfaden zur EU-MVO.
maschinenrichtinie.de jetzt (wieder) mit Suchfunktion
Die neu gestaltete Website "maschinenrichtinie.de" hat eine Suchfunktion erhalten. Klicken Sie einfach in der Kopfzeile oben rechts auf das Symbol der Lupe. Geben Sie dann in das Suchfenster den gesuchten Begriff ein.
Achtung, aktuell gilt noch:
- Nicht eingeloggt
Es wird nur im frei zugänglichen Bereich der Website gesucht. - Eingeloggt
Es wird auf der gesamten Website gesucht.
Welche EU-Vorschrift gilt für meine Maschine?
Diese Frage stellt sich mit der EU-MVO neu. Denn die Abgrenzung zu anderen EU-Vorschriften wurde neu gefasst.
- Art. 9 EU-MVO stellt darauf ab, ob Risiken durch EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften abgedeckt werden, die „spezifischer“ sind als die EU-MVO.
- Art. 3 der EG-Maschinenrichtlinie stellte darauf ab, ob Gefährdungen durch andere EU-Vorschriften „genauer erfasst“ werden.
Nur neue Worte – oder steckt dahinter auch eine andere Abgrenzung?
Die Intention des EU-Gesetzgebers ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Auch, was eine EU-
Harmonisierungsrechtsvorschrift „spezifischer“ als die EU-MVO macht, wird nicht erläutert.
Damit stellen sich einige Fragen:
- Reicht es aus, wenn eine EU-Vorschrift nur eine bestimmte Untergruppe von EU-MVO-Produkten oder nur bestimmte Risiken für spezielle Produkte erfasst?
- Reicht es aus, wenn sie maschinentypische Risiken zwar adressiert, aber nur vergleichsweise allgemein regelt?
- Oder muss sie diese Risiken gezielter und detaillierter regeln als die EU-MVO?
Von der Antwort auf diese Fragen hängt ab, welche Anforderungen der EU-MVO der Hersteller für sein Produkt tatsächlich einhalten muss.
Über diese neu gefasste Regelung in der EU-MVO spricht Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann am 14. Oktober 2026 auf den EU-Maschinenbautagen in Köln in seinem Vortrag:
Spezifischere EU-Vorschriften als die EU-Maschinenverordnung