Was ist eine Betriebsanleitung?
Definition der Betriebsanleitung
Was in der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) unter einer Betriebsanleitung verstanden wird, ist in deren Artikel 3 Nr. 17 definiert:
"17. "Betriebsanleitung" bezeichnet die vom Hersteller beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme bereitgestellten Informationen zur Unterrichtung des Nutzers über die bestimmungsgemäße und ordnungsgemäße Verwendung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts sowie Informationen über etwaige Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung oder Installation der Maschine oder des dazugehörigen Produkts, einschließlich Informationen darüber, wie die Sicherheit der Maschine oder des dazugehörigen Produkts gewahrt wird und ihre bzw. seine Zwecktauglichkeit während ihrer bzw. seiner gesamten Lebensdauer sichergestellt wird;"
D.h., die Betriebsanleitung enthält für Maschinen oder dazugehörige Produkte folgende Angaben zur Unterrichtung des Nutzers:
- Bestimmungsgemäße und ordnungsgemäße Verwendung
- Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung
- Vorsichtsmaßnahmen bei der Installation
- Informationen zur Wahrung der Sicherheit während der gesamten Lebensdauer
- Informationen zur Sicherstellung der Zwecktauglichkeit während der gesamten Lebensdauer
Erwägungsgründe
Hinweise zum Thema "Betriebsanleitung" finden sich in der EU-MVO in zwei Erwägungsgründen:
"(39) Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Nutzer der in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkte sollten die Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass alle einschlägigen Dokumente, z. B. die Betriebsanleitung, zwar präzise und verständliche Informationen enthalten, aber auch leicht verständlich und in einer von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten, für die Nutzer leicht verständlichen Sprache verfügbar sind, technologische Entwicklungen und Änderungen im Verhalten der Nutzer berücksichtigen und so aktuell wie möglich sind. Wenn Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, in Verpackungen mit jeweils vielen Einheiten auf dem Markt bereitgestellt werden, sollten Anleitung und Informationen der kleinsten kommerziell verfügbaren Einheit beiliegen."
sowie
"(40) Betriebsanleitungen und sonstige relevante Unterlagen können in einem digitalen, druckbaren Format bereitgestellt werden. Der Hersteller sollte allerdings dafür sorgen, dass die Händler auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs in der Lage sind, die Betriebsanleitung kostenlos in Papierform zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller sollte auch in Betracht ziehen, die Kontaktdaten anzugeben, unter denen der Nutzer die Zusendung der Betriebsanleitung per Post anfordern kann."
Übersetzungsfehler:
"relevant documentation" wurde in der deutschen Fassung der EU-MVO in Erwägungsgrund 40 mit "einschlägigen Dokumente" und nicht mit "relevante Unterlagen" übersetzt.
Historie
Der Erwägungsgrund 40 der EU-MVO wurde erstmals im Vorschlag 2021/0105 (COD) als Erwägungsgrund 35a im Januar 2023 veröffentlicht. Die hierzu im Rechtstext festgelegten Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler haben sich seit diesem Vorschlag bis zur Veröffentlichung der EU-MVO nicht mehr geändert. D.h., Erwägungsgrund und Rechtstext wurden demnach zu diesem Zeitpunkt von den EU-Gremien aufeinander abgestimmt.
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