Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

1.5.6. Brand: Brand- und Überhitzungsrisiko bei Maschinen bzw. dazugehörigen Produkten

Seiteninhalt

Rechtstext

1.5.6. Brand

Maschinen bzw. dazugehörige Produkte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass jedes Brand- und Überhitzungsrisiko vermieden wird, das von der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt selbst oder von Gasen, Flüssigkeiten, Stäuben, Dämpfen und anderen von der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt freigesetzten oder verwendeten Stoffen ausgeht.