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Definition der Sicherheitsinformationen

Definition

Die Sicherheitsinformationen (engl. "safety information") sind in der EU-Maschinenverordnung nicht eindeutig definiert.

Sie findet sich alleine in Artikel 10 (7):

Bei Maschinen bzw. dazugehörigen Produkten, die für nichtprofessionelle Nutzer bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen von nichtprofessionellen Nutzern verwendet werden können, auch wenn sie nicht für sie bestimmt sind, muss der Hersteller die Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme der Maschine bzw. des [da]zugehörigen Produkts und für deren bzw. dessen sichere Verwendung wesentlich sind, in Papierform bereitstellen.

Somit sind Sicherheitsinformationen:

Informationen aus der Betriebsanleitung, die die Inbetriebnahme oder die Verwendung betreffen.

Zusätzlich sollten natürlich auch die Informationen vorhanden sein, die dieses Dokument mit dem Produkt verknüpfen. Dies sind z.B. Hersteller, Produktname, Typ, Seriennummer etc.

Zusätzlich zur Betriebsanleitung

Die Bereitstellung von Sicherheitsinformationen bedeutet nicht, das deren Inhalte der Betriebsanleitung fehlen dürfen.

Die Betriebsanleitung selbst muss immer komplett sein, d.h. die Inhalte der Sicherheitsinformationen beinhalten.