Übersicht: Weitere Akteure / verantwortliche Personen
Die EU-Maschinenverordnung kennt neben den verschiedenen Wirtschaftakteuren weitere Personen, denen sie bestimmte Aufgaben und damit ggf. auch Verantwortung zuweist:
- Aufsichtsperson
- Fachpersonal
- Person, die die unvollständige Maschine einbaut
- Personen, die über die Notifizierung einer Konformitätsbewertungsstelle entscheiden
(s. Artikel 28 Abs. 3 der EU-MVO)