4.4.1. Betriebsanleitung von Lastaufnahmemitteln
Rechstext
4.4.1. Lastaufnahmemittel
Jedem Lastaufnahmemittel und jeder nur als Ganzes erhältlichen Gesamtheit von Lastaufnahmemitteln muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die mindestens folgende Angaben enthält:
- a) bestimmungsgemäße Verwendung;
- b) Einsatzbeschränkungen (insbesondere bei Lastaufnahmemitteln wie Magnet- und Sauggreifern, die die Anforderungen des Abschnitts 4.1.2.6 Buchstabe e nicht vollständig erfüllen);
- c) Montage-, Verwendungs-*) und Wartungshinweise*);
- d) für die statische Prüfung verwendeter Koeffizient.
*) Übersetzungsfehler: Es muss heißen “Betriebs-”
**) Übersetzungsfehler: Es muss heißen “Wartungsanleitung”