1.3.3. Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände
Rechtstext
1.3.3. Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände
Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Herabfallen oder das Herausschleudern von Gegenständen zu vermeiden, von denen ein Risiko ausgehen kann.