4.2.3. Seilgeführte Einrichtungen: Tragseile, Zugseile, sowie kombinierte Trag- und Zugseile
Rechstext
4.2.3. Seilgeführte Einrichtungen
Tragseile, Zugseile, sowie kombinierte Trag- und Zugseile müssen durch Gegengewichte oder eine die ständige Regelung der Seilspannung ermöglichende Vorrichtung gespannt werden.