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4.2.3. Seilgeführte Einrichtungen: Tragseile, Zugseile, sowie kombinierte Trag- und Zugseile

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4.2.3. Seilgeführte Einrichtungen

Tragseile, Zugseile, sowie kombinierte Trag- und Zugseile müssen durch Gegengewichte oder eine die ständige Regelung der Seilspannung ermöglichende Vorrichtung gespannt werden.