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Ketten, Seile und Gurte im Anwendungsbereich der EU-MVO

EU-MVO versus EG-MRL

Die Definition der "Ketten, Seile und Gurte" der EG-MRL wurde quasi wörtlich in die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) übernommen. Allerdings wurde die Definition gegenüber der EG-MRL aufgesplittet in drei eigenständige Definitionen:

  • Ketten
    (Art. 3 Nr. 6)
  • Seile
    (Art. 3 Nr. 7)
  • Gurte
    (Art. 3 Nr. 8)

Übernommen wurde in den drei neuen Definitionen jeweils "copy paste" aus der EG-MRL auch der Übersetzungsfehler "Hebezeuge" statt der richtigen Übersetzung "Maschine zum Heben" für "lifting machinery". Damit steht der Begriff "Hebezeuge" in der EU-MVO für "Maschinen zum Heben".

Im Rahmen der Auslegung kann der Begriff "Maschine" nicht, wie noch im Rahmen der EG-MRL, als "Maschine im weiteren Sinne" verstanden werden, da diese Gleichsetzung in der EU-MVO durch die neue Systematik mit den geänderten Produktgruppenbezeichnungen wegefallen ist. Folglich deckt der Begriff "Hebezeuge" oder richtig übersetzt "Maschinen zum Heben" in der EU-MVO nicht die "dazugehörigen Produkte" ab.

Allerdings fallen nach den drei o.a. Definitionen auch "Ketten, Seile oder Gurte" für das "dazugehörige Produkt" "Lastaufnahmemittel" in den Anwendungsbereich der EU-MVO, da auch dieser -in der EG-MRL als Dopplung noch überflüssige- Begriff auch "copy paste" aus der Definition in der EG-MRL übernommen wurde.

Nicht erfasst werden damit aber nunmehr von der EU-MVO:

  • Ketten für Hebezwecke
    oder
  • Seile für Hebezwecke
    oder
  • Gurte für Hebezwecke

die bestimmt sind, Teil der nachfolgend aufgeführten "dazugehörigen Produkte" zu werden:

  • Auswechselbare Ausrüstungen für Hebezwecke
    und
  • Sicherheitsbauteile für Hebezwecke

Definitionen: Ketten, Seile, Gurte

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) bestimmt in Artikel 3:

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • 1. [...]

     
  • 6. Ketten“ bezeichnet für Hebezwecke als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemitteln konstruierte und gebaute Ketten;

     
  • 7. „Seile“ bezeichnet für Hebezwecke als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemitteln konstruierte und gebaute Seile;

     
  • 8. „Gurte“ bezeichnet für Hebezwecke als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemitteln konstruierte und gebaute Gurte;

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