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Konformität eines jeden Produktes

Konformität jedes Produktes

Wie für den Hersteller gilt auch für den Einführer nach Artikel 13 (1):
"Die Einführer bringen nur konforme Maschinen bzw. dazugehörige Produkte in Verkehr."

bzw. nach Artikel 14 (1):
"Die Einführer bringen nur konforme unvollständige Maschinen in Verkehr."

Da im Falle der Existenz eines Einführers der Hersteller außerhalb der EU ist, ist für die Behörden oft nur der Einführer greifbar. Dieser wird fast wie ein Hersteller behandelt und steht für die Einhaltung der europäischen Gesetze gerade.

Die Umsetzung der Einhaltung dieser Forderungen überlässt der Gesetzesgeber dem Einführer. Dieser muss dies über Kontrollen und Verträge ermöglichen.

Gleichzeitig kann sich auch ein Einführer nicht auf alten Untersuchungen ausruhen. Bei Serienprodukten muss auch er die Konformität jedes Produktes garantieren.