Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

Ablauf der Risikobeurteilung

Rechtliche Anforderungen an den Ablauf der Risikobeurteilung

Der Ablauf der Risikobeurteilung ist im Anhang I Allgemeine Grundsätze der MRL beschrieben. Eine Unterscheidung zwischen Maschinen und unvollständigen Maschinen wird hierbei nicht gemacht.

Der Hersteller muss bei der Erstellung einer Risikobeurteilung:

  1. AG1
    1. die Grenzen der Maschine bestimmen
    2. die Gefährdungen und die damit verbundenen Gefährdungssituationen ermitteln
    3. die Risiken abzuschätzen
    4. die Risiken bewerten
    5. die Gefährdungen ausschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die Risiken mindern
  2. AG2
    nur gegen vorhandene Gefährdungen Maßnahmen ergreifen.
    (Anhang I Nummer 1.1.2, 1.7.3 und 1.7.4 gelten aber immer.)
  3. AG3
    die Maschine sicher bauen, soweit dies nach Stand der Technik möglich ist.
  4. AG4
    den gesamten Anhang I nach möglichen Gefährdungen durchsuchen, auch wenn Teile davon auf sein Produkt nicht zutreffen.

Normative Anforderungen an den Ablauf der Risikobeurteilung

Der Ablauf der Risikobeurteilung ist in der EN ISO 12100 im Kapitel 4 und Abschnitt 5.1 beschrieben:

Die für den Konstrukteur festgelegte Reihenfolge für Risikobeurteilung und Risikominderung ist

  • Risikobeurteilung (bestehend aus)
    • Risikoanalyse (bestehend aus)
      • Grenzen festlegen
      • Gefährdungen ermitteln
      • Risiko einschätzen
    • Risiko bewerten
  • Beseitigen und Mindern

Die Wiederholung dieses Vorgangs kann erforderlich sein. (Iterativer Prozess)