Das polnische Sprachgesetz
Gesetzgebung
In Polen existiert seit 1999 ein Sprachgesetz:
http://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=wdu19990900999
das hiernach mehrfach geändert wurde.
Die konsolidierte Fassung kann auf den Seiten der polnischen Regierung eingesehen werden.
Inhalt
Unter Artikel 4 wird festgelegt, dass Polnisch die Amtssprache ist, wenn man mit dem Staat kommuniziert.
Somit sind auch die technischen Unterlagen in Polen, wenn sie von den Behörden angefordert werden, auf Polnisch einzureichen.
In Artikel 7 wird festgelegt, welche Handelsgeschäfte in Polen unter das Sprachengesetz fallen. Im ursprünglischen Text war dies der Fall, wenn eine der beteiligten Parteien ihren Sitz in Polen hatte. In der aktuellen Fassung wird von einem polnischen "konsumentów" (Google-Translate: "Verbraucher") gesprochen. Dies könnte bedeuten, dass der Artikel für B2B Geschäfte derzeit nicht gilt.
In Artikel 7a. 1. sind in den betroffenen Unterlagen auch "ostrzeżeń i informacji dla konsumentów wymaganych na podstawie innych przepisów, instrukcji obsługi oraz informacji o właściwościach towarów i usług" (Google-Translate: "Warnungen und Informationen für Verbraucher nach anderen Vorschriften, Betriebsanweisungen und Angaben zu den Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen") als zu übersetzen genannt.
Nach 7a. 3. müssen Piktogramme ohne Text nicht übersetzt werden.
Auch der Artikel 8 1. schein entschärft worden zu sein. Hier war ursprünglich festgelegt, dass Verträge mit Polen in Polen in Polnisch abzufassen sind. Auch hier wird aktuell nur vom "konsumentów" (Google-Translate: "Verbraucher") gesprochen. Somit könnte auch hier der Bereich B2B ausgenommen sein.
Nach Artikel 8 1a. ist aber immer eine zusätzliche Übersetzung des Vertrags zulässig.
Auch der Artikel 15, in dem es um die Strafbestimmungen geht, zielt wieder auf die Kommunikation mit dem "konsumentów" (Google-Translate: "Verbraucher") ab.