1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten
Rechtstext
1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung
Mit einer nichtelektrischen Energiequelle betriebene Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von dieser Energiequelle ausgehenden potenziellen Risiken vermieden werden.