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1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten

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Rechtstext

1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung

Mit einer nichtelektrischen Energiequelle betriebene Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von dieser Energiequelle ausgehenden potenziellen Risiken vermieden werden.