Wer ist Einführer
Einführer - Definition
Die EU-MVO bestimmt in Artikel 3 wer "Einführer" im Sinne dieser Verordnung ist:
"Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
[...]
20. „Einführer“ bezeichnet jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallendes Produkt aus einem Drittstaat auf dem Markt der Union in Verkehr bringt;
[...]"