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Wer ist Einführer

Einführer - Definition

Die EU-MVO bestimmt in Artikel 3 wer "Einführer" im Sinne dieser Verordnung ist:

"Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

[...]
20. „Einführer“ bezeichnet jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallendes Produkt aus einem Drittstaat auf dem Markt der Union in Verkehr bringt;
[...]"