Hauptelemente des KI-Systems
Hauptelemente des KI-Systems
Die Definition des KI-Systems nach der EU-KIVO enthält 7 Hauptelemente:
- maschinengestütztes System
- ausgelegt für einen autonomen Betrieb
- kann nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein
- für explizite oder implizite Ziele
- aus erhaltenen Eingaben ableitet
- wie Ausgaben erstellt werden
- Ausgaben können physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen
Siehe hierzu auch:
“Leitlinien der Kommission zur Definition eines Systems der künstlichen Intelligenz
II. Ziel und Hauptelemente der Definition eines KI-Systems
(9) Diese Definition beinhaltet sieben Hauptelemente: 1) ein maschinengestütztes System, 2) das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist, 3) das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann, 4) das für explizite oder implizite Ziele 5) aus den erhaltenen Eingaben ableitet, 6) wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die 7) physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.”
Nachfolgend haben wir die einzelnen Hauptelemente kommentiert.
maschinengestützt
machine-based
“maschinengestütztes” [EN: machine-based] ist in Erwägungsgrund 12 der EU-KIVO erläutert:
“(12.) […] Die Bezeichnung „maschinenbasiert [EN: machine-based]“ bezieht sich auf die Tatsache, dass KI-Systeme von Maschinen [EN: machines] betrieben werden. […]”
Damit ist dieser Punkt von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen im Anwendungsbereich der EU-MVO immer erfüllt, soweit diese KI einsetzen.
Generell ist es nicht möglich, Quellcode ohne Maschine auszuführen.
“machines” bezeichnet nach Erwägungsgrund 50 der EU-KIVO jegliche Hardware wie insbesondere: “Maschinen, Spielzeuge, Aufzüge, Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Funkanlagen, Druckgeräte, Sportbootausrüstung, Seilbahnen, Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Automobile und Flugzeuge”. Nach den Leitlinien der EU-Kommission (s.u.) umfasst der Begriff “Maschine” in der EU-KIVO z.B. auch Rechner und Rechnersysteme.
Siehe hierzu auch:
“Leitlinien der Kommission zur Definition eines Systems der künstlichen Intelligenz
II. Ziel und Hauptelemente der Definition eines KI-Systems
1. Maschinengestütztes System
(11) Der Begriff „maschinengestützt“ bezieht sich auf die Tatsache, dass KI-Systeme mithilfe von Maschinen entwickelt und auf Maschinen betrieben werden. Der Begriff „Maschine“ kann so verstanden werden, dass er sowohl Hardware- als auch Softwarekomponenten umfasst, die das Funktionieren des KI-Systems ermöglichen. Die Hardware-Komponenten sind die physischen Bestandteile der Maschine wie Prozessoren, Arbeitsspeicher, Massenspeichergeräte, Netzwerkadapter und Ein-/Ausgabeschnittstellen, die zusammen die Recheninfrastruktur bilden. Die Softwarekomponenten umfassen Computercode, Anweisungen, Programme, Betriebssysteme und Anwendungen, die die Verarbeitung von Daten und die Ausführung von Aufgaben durch die Hardware steuern.
(12) Alle KI-Systeme sind maschinengestützt, da sie Maschinen benötigen, um ihr Funktionieren zu ermöglichen, wie z. B. das Trainieren von Modellen, die Datenverarbeitung, modellgestützte Vorhersagen und eine umfangreiche automatisierte Entscheidungsfindung. Der gesamte Lebenszyklus fortgeschrittener KI-Systeme beruht auf Maschinen, die zahlreiche Hardware- oder Softwarekomponenten enthalten können. Das Element „maschinengestützt“ in der Definition von KI-System unterstreicht, dass KI-Systeme von Rechnern gesteuert werden und auf maschinellen Vorgängen beruhen müssen.
(13) Der Begriff „maschinengestützt“ erfasst eine Vielzahl von Rechensystemen. So handelt es sich beispielsweise bei den derzeit fortschrittlichsten Quanteninformatiksystemen, die eine wesentliche Abkehr von traditionellen Rechnersystemen darstellen, trotz ihrer einzigartigen Betriebsprinzipien und der Nutzung quantenmechanischer Phänomene (wie sie auch in biologischen oder organischen Systemen vorkommen) dennoch um maschinengestützte Systeme, sofern sie Rechenkapazitäten bereitstellen.
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