1.1.3 Materialien und Produkte
Rechtstext
1.1.3 Materialien und Produkte
Die für den Bau der Maschine eingesetzten Materialien oder die bei ihrem Betrieb verwendeten oder entstehenden Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann.
Richtlinien und Verordnungen
Die europäische Union hat verschiedene Richtlinien und Verordnungen erlassen, die das Inverkehrbringen von Stoffen regeln. Dies sind
| R/V | Nummer | Thema |
|---|---|---|
| Richtlinie | 69/493/EWG | Kristallglas |
| Richtlinie | 94/11/EG | die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher |
| Verordnung (EG) | 2003/2003 | Düngemittel |
| Verordnung (EG) | 648/2004 | Detergenzien |
| Verordnung (EG) | 850/2004 | persistente organische Schadstoffe |
| Richtlinie | 2004/42/EG | die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung |
| Verordnung (EG) | 1907/2006 | Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe |
| Verordnung (EG) | 1272/2008 | die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen |
| Verordnung (EG) | 1005/2009 | Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen |
| Verordnung (EG) | 1223/2009 | kosmetische Mittel |
| Richtlinie | 2011/65/EU | Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten |
| Verordnung (EU) | 1007/2011 | die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen |
| Verordnung (EU) | 528/2012 | die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten |
| Richtlinie | 2014/28/EU | die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke |
| Richtlinie | 2014/40/EU | die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen |
| Verordnung (EU) | 517/2014 | fluorierte Treibhausgase |
| Verordnung (EU) | 2016/1628 | die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte |
| Verordnung (EU) | 2017/852 | Quecksilber |
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