Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

Neue Konformitätserklärung nach dem Umbau

EG-Konformitätserklärung bei Steuerungsumbau?

Frage:
Die vorhandene Steuerung einer Maschine wird durch eigenes Personal des Maschinenbetreibers gegen eine selbstgefertigte moderne Steuerung ausgetauscht. Muss für die neue Steuerung eine EG-Konformitätserklärung nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU ausgestellt werden?

Antwort:
Nein, die Niederspannungsrichtlinie wie auch die EMV-Richtlinie kennen keine Eigenherstellerregelung wie die Maschinenrichtlinie. Insofern sind die beiden Richtlinien für den "Eigenhersteller" nicht anwendbar. Die Niederspannungsrichtlinie wäre allerdings auch nur einschlägig, wenn es sich bei der Steuerung um eine reine Prozesssteuerung handelt.

Handelt es sich bei der Steuerung um eine Sicherheitssteuerung, was in der Mehrzahl der Fälle sein wird, wäre grundsätzlich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nicht die Niederspannungsrichtlinie einschlägig, da es sich ggf. um ein Sicherheitsbauteil handelt. Allerdings greift die Maschinenrichtlinie nur für solche Sicherheitsbauteile, die gesondert in Verkehr gebracht werden. Dies schließt die Herstellung für die eigene Verwendung aus.

Untersucht werden muss allerdings, ob die Veränderungen an der Maschine durch die neue Steuerung "wesentlich" im Sinne des ProdSG sind, so dass die Maschine ggf. nach der Maschinenrichtlinie neu bewertet werden müsste. Siehe hierzu

Wesentlich veränderte Maschinen / Maschinenanlagen