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Titel der Eu-Konformitätserklärung

Gesetzestext

Anhang V Teil A der EU-Maschinenverordnung trägt den Titel:

EU-Konformitätserklärung für Maschinen und dazugehörige Produkte Nr. … (*)

mit der Fußnote:

(*): Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.

Erst danach beginnt der offizielle Teil mit "Die EU-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:"

Überschrift

Auch wenn der Titel des Anhangs nicht verbindlich ist, ist es dem Hersteller trotzdem anzuraten, den Titelvorgaben zu folgen.

Eine Nummer auf freiwilliger Basis kann dann nützlich sein, wenn es zum Nachverfolgen des Dokuments in der eignen Dokumentationssoftware benötigt wird. Diese und andere Angeben können aber auch immer unter Punkt 10 aufgeführt werden.