Häufige Fragen (FAQ)
Warum funktionieren die Makros nicht?
Die häufigsten Ursachen sind:
- Die Makros wurden beim Öffnen der Datei nicht aktiviert
- Die Datei stammt aus dem Internet und wurde in Windows nicht freigegeben
- Die Datei wird in einer nicht unterstützten Excel-Version geöffnet (z. B. Excel Online)
👉 Lösung:
- Datei lokal speichern
- In Windows die Datei über Eigenschaften → Zulassen freigeben
- Beim Öffnen in Excel „Inhalt aktivieren“ auswählen
- Eine Desktop-Version von Microsoft Excel verwenden
Warum erscheinen Dropdown-Listen leer oder unvollständig?
Typische Ursachen sind:
- Hilfstabellen wurden verändert oder gelöscht
- Ausgeblendete Tabellenblätter wurden versehentlich bearbeitet
- Die Datei wurde stark angepasst
👉 Lösung:
- Prüfen, ob die Hilfstabellen vollständig vorhanden sind
- Ggf. auf eine unveränderte Originalversion zurückgreifen
- Anpassungen nur zentral und kontrolliert durchführen
Warum wird die Liste der genutzten Normen nicht aktualisiert?
Die Aktualisierung erfolgt nicht automatisch.
👉 Lösung:
- Im Ribbon MBT-RAT den Button
„Liste benutzter Normen aktualisieren“
anklicken
Erst danach wird das Tabellenblatt „genutzte Normen“ neu aufgebaut.
Warum wurden meine Einträge in der Risikobeurteilung gelöscht?
Mögliche Ursache:
- Die Inhalte des Tabellenblatts „EHSR“ wurden in das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ übertragen
👉 Wichtiger Hinweis:
Diese Übertragung löscht alle bestehenden Inhalte der Risikobeurteilung und baut die Tabelle neu auf.
👉 Empfehlung:
Vor dieser Aktion immer eine Sicherung der Datei anlegen.
Kann ich eigene Normen oder Gefährdungen ergänzen?
Ja, der MBT-RAT ist bewusst offen gestaltet.
Dabei gilt:
- Eigene Normen können über die vorgesehenen Tabellen ergänzt werden
- Gefährdungen können durch Anpassung der methodischen Tabellen (z. B. „EHSR“) ergänzt werden
⚠️ Hinweis:
Solche Anpassungen sollten:
- fachlich begründet sein,
- zentral im Unternehmen erfolgen,
- dokumentiert werden.
Kann ich den MBT-RAT auch für andere Richtlinien oder Verordnungen nutzen?
Grundsätzlich ja.
Der MBT-RAT kann:
- an andere Harmonisierungsrechtsvorschriften angepasst werden,
- z. B. an die Niederspannungsrichtlinie oder weitere EU-Rechtsakte.
Dabei ist zu beachten, dass:
- die methodische Verantwortung beim Anwender liegt,
- die Struktur entsprechend angepasst werden muss.
Ersetzt der MBT-RAT eine rechtliche oder normative Prüfung?
Nein.
Der MBT-RAT:
- unterstützt die Dokumentation,
- ersetzt keine fachliche, normative oder rechtliche Bewertung,
- stellt keinen automatischen Konformitätsnachweis dar.
An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?
Für:
- fachliche Fragen zur Anwendung,
- Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge,
- Hinweise auf Fehler
sollten die vorgesehenen Kontaktstellen genutzt werden, wie sie auf der Webseite von maschinenrichtlinie.de angegeben sind.