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Häufige Fragen (FAQ)

Warum funktionieren die Makros nicht?

Die häufigsten Ursachen sind:

  • Die Makros wurden beim Öffnen der Datei nicht aktiviert
  • Die Datei stammt aus dem Internet und wurde in Windows nicht freigegeben
  • Die Datei wird in einer nicht unterstützten Excel-Version geöffnet (z. B. Excel Online)

👉 Lösung:

  • Datei lokal speichern
  • In Windows die Datei über Eigenschaften → Zulassen freigeben
  • Beim Öffnen in Excel „Inhalt aktivieren“ auswählen
  • Eine Desktop-Version von Microsoft Excel verwenden

Warum erscheinen Dropdown-Listen leer oder unvollständig?

Typische Ursachen sind:

  • Hilfstabellen wurden verändert oder gelöscht
  • Ausgeblendete Tabellenblätter wurden versehentlich bearbeitet
  • Die Datei wurde stark angepasst

👉 Lösung:

  • Prüfen, ob die Hilfstabellen vollständig vorhanden sind
  • Ggf. auf eine unveränderte Originalversion zurückgreifen
  • Anpassungen nur zentral und kontrolliert durchführen

Warum wird die Liste der genutzten Normen nicht aktualisiert?

Die Aktualisierung erfolgt nicht automatisch.

👉 Lösung:

  • Im Ribbon MBT-RAT den Button
    „Liste benutzter Normen aktualisieren“
    anklicken

Erst danach wird das Tabellenblatt „genutzte Normen“ neu aufgebaut.

Warum wurden meine Einträge in der Risikobeurteilung gelöscht?

Mögliche Ursache:

  • Die Inhalte des Tabellenblatts „EHSR“ wurden in das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ übertragen

👉 Wichtiger Hinweis:
Diese Übertragung löscht alle bestehenden Inhalte der Risikobeurteilung und baut die Tabelle neu auf.

👉 Empfehlung:
Vor dieser Aktion immer eine Sicherung der Datei anlegen.

Kann ich eigene Normen oder Gefährdungen ergänzen?

Ja, der MBT-RAT ist bewusst offen gestaltet.

Dabei gilt:

  • Eigene Normen können über die vorgesehenen Tabellen ergänzt werden
  • Gefährdungen können durch Anpassung der methodischen Tabellen (z. B. „EHSR“) ergänzt werden

⚠️ Hinweis:
Solche Anpassungen sollten:

  • fachlich begründet sein,
  • zentral im Unternehmen erfolgen,
  • dokumentiert werden.

Kann ich den MBT-RAT auch für andere Richtlinien oder Verordnungen nutzen?

Grundsätzlich ja.

Der MBT-RAT kann:

  • an andere Harmonisierungsrechtsvorschriften angepasst werden,
  • z. B. an die Niederspannungsrichtlinie oder weitere EU-Rechtsakte.

Dabei ist zu beachten, dass:

  • die methodische Verantwortung beim Anwender liegt,
  • die Struktur entsprechend angepasst werden muss.

Ersetzt der MBT-RAT eine rechtliche oder normative Prüfung?

Nein.

Der MBT-RAT:

  • unterstützt die Dokumentation,
  • ersetzt keine fachliche, normative oder rechtliche Bewertung,
  • stellt keinen automatischen Konformitätsnachweis dar.

An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?

Für:

  • fachliche Fragen zur Anwendung,
  • Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge,
  • Hinweise auf Fehler

sollten die vorgesehenen Kontaktstellen genutzt werden, wie sie auf der Webseite von maschinenrichtlinie.de angegeben sind.