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Bußgeld- und Strafvorschriften in Deutschland

Übersicht

  Hersteller Bevollmächtigter Einführer Händler
falsche Aufbewahrung von Unterlagen 10k 10k 10k  
Fehler bei Typenschild 10k   10k  
Fehler bei Anleitung 10k   10k  
Fehler bei Sicherheitsinformation 10k      
Fehler bei EU-Erklärung 10k      
Nicht-Konformität nicht korrigieren 100k   100k 10k
Nicht-Konformität nicht berichten 10k   10k  
Informationen nicht an Behörde übergeben 10k 10k 10k 10k
Produkt auf dem Markt bereitstellen, das nicht entspricht     100k 100k
Handelskette nicht speichern 10k   10k 10k
falsches CE-Zeichen 10k      
falsches "krisenrelevante Ware"-Zeichen 10k      
untersagte Bereitstellung durchführen 10k   10k 10k
Korrekturmaßnahmen unterlassen 10k   10k 10k

Aufbewahrung von Unterlagen

Quelle:

§9 (1) 1. und 10.

Inhalt:

  • eine technische Unterlage,
  • eine EU-Konformitätserklärung / EU-Einbauerklärung

nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahren

Adressat:

  • Hersteller
  • Bevollmächtigter
  • Einführer

Bußgeld:

max. 10.000 €

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