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Wann, wie, wie lange aufbewahren?

Montageanleitung - Technische Dokumentation

Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist Bestandteil der Technischen Unterlagen nach Anhang IV der EU-MVO und das sowohl im Teil A wie auch im Teil B.

"TEIL A
Technische Unterlagen für Maschinen und dazugehörige Produkte

[...]
Die technischen Unterlagen enthalten zumindest folgende Elemente:
a) [...]
j) gegebenenfalls die EU-Einbauerklärung für unvollständige Maschinen gemäß Anhang V Teil B und die Montageanleitung gemäß Anhang IX;
[...]

TEIL A
Einschlägige Technische Unterlagen für unvollständige Maschinen

Die technischen Unterlagen enthalten zumindest folgende Elemente:
a) [...]
i) ein Exemplar der Montageanleitung für die unvollständige Maschine gemäß Anhang XI;
[...]
"

10 Jahre

Die Technischen Unterlagen müssen generell 10 Jahre ab inverkehrbringen / inbetriebnehmen des letzten Produkts einer Serie aufbewahrt werden.

Auch digital bereitgestellte Montageanleitungen müssen nur 10 Jahre online sein.