Wann, wie, wie lange aufbewahren?
Montageanleitung - Technische Dokumentation
Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist Bestandteil der Technischen Unterlagen nach Anhang IV der EU-MVO und das sowohl im Teil A wie auch im Teil B.
"TEIL A
Technische Unterlagen für Maschinen und dazugehörige Produkte
[...]
Die technischen Unterlagen enthalten zumindest folgende Elemente:
a) [...]
j) gegebenenfalls die EU-Einbauerklärung für unvollständige Maschinen gemäß Anhang V Teil B und die Montageanleitung gemäß Anhang IX;
[...]
TEIL A
Einschlägige Technische Unterlagen für unvollständige Maschinen
Die technischen Unterlagen enthalten zumindest folgende Elemente:
a) [...]
i) ein Exemplar der Montageanleitung für die unvollständige Maschine gemäß Anhang XI;
[...]"
10 Jahre
Die Technischen Unterlagen müssen generell 10 Jahre ab inverkehrbringen / inbetriebnehmen des letzten Produkts einer Serie aufbewahrt werden.
Auch digital bereitgestellte Montageanleitungen müssen nur 10 Jahre online sein.