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Maschinenarten in der EU-Maschinenverordnung

Maschinenarten in der EU-MVO

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) erfasst "Maschinen" und daneben auch "dazugehörige Produkte". "Maschinen" werden dabei zunächst unterteilt in:

  • "fertige" Maschinen (s.u.)
    diese Maschinen erhalten eine CE-Kennzeichnung nach der EU-MVO
    und
  • unvollständige Maschinen
    diese "Maschinen" erhalten keine CE-Kennzeichnung nach der EU-MVO

Die "fertigen" Maschinen werden dann weiter unterteilt. Diese Unterteilung ergibt sich aus den verschiedenen Definitionen in Artikel 3 Nr. 1.:

Was "unvollständige Maschinen" sind, ergibt sich in der EU-MVO aus der Definition in Artikel 3 Nr. 10.