Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Kostenfreier Zugang zu harmonisierten Normen getestet

Kostenfreier Zugang zu harmonisierten Normen

Der kostenfreie Zugang zu harmonisierten Normen ist seit Ende letzten Jahres möglich.

Aktuell sind unter der EG-Maschinenrichtlinie 1335 Normen harmonisiert. Davon eine A Norm und 156 B Normen.

Ende letzten Jahres haben wir den Zugang zur EN ISO 13849-1:2023 angefragt. Dieser wurde uns innerhalb von 20 Tagen gewährt.

Anfang dieses Jahres hatten wir nunmehr einen Zugang zu allen 1335 harmonisierten Normen angefragt. Hierauf wurde uns nach 15 Tagen mitgeteilt, dass diese Menge zu groß ist, weil jede einzelne Norm innerhalb einer Anfrage von der EU-Kommission einzeln bearbeitet werden muss.

Angeboten wurde uns, dass wir innerhalb von 30 Tagen Zugang zu 15 bis 20 Normen erhalten können. Wir haben daraufhin unsere Anfrage auf 19 Normen gekürzt. Zugang haben wir allerdings nur zu 16 der angefragten Normen erhalten.

  • Der Zugang zu den wichtigen A und B Normen dauert damit:
    ⌈157 / 16⌉ * 30 = 300 Tage, bzw. 10 Anfragen.
  • Der Zugang zu allen Normen dauert damit: 
    ⌈1335 / 16⌉ * 30 = 2.520 Tage (6,9 Jahre), bzw. 84 Anfragen.

Diese bürokratische und umständliche Vorgehensweise wird auf Dauer in der Praxis so nicht funktionieren, um dem EuGH-Urteil zu dem freien Normenzugang nachzukommen.

Safety-Gate (alt: RAPEX)

Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (EU-ProdVO) wurde das Schnellinformationssystem für gefährliche Produkte RAPEX in Safety-Gate umbenannt.

Achtung:
Nach Artikel 22(1) der EU-ProdVO müssen sich Anbieter von Online-Marktplätzen beim Safety-Gate-Portal registrieren. D.h., das ist auch relevant für Anbieter von Online-Marktplätzen, die Produkte im Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie bzw. zukünftig der EU-Maschinenverordnung für Verbraucher bzw. entsprechende Migrationsprodukte anbieten.

Safety-Gate

EU-MVO: Ausnahme Lof-Zugmaschinen in Teilen unklar

Die EU-MVO nimmt vor Ihrem Anwendungsbereich u.a. Lof-Zugmaschinen aus. Nicht unter diese Ausnahme sollen die "darauf angebrachten Maschinen" fallen. Dieser Teil der Ausnahme wurde 1:1 von der EG-MRL übernommen.

Das hat zu einer materiellen Änderung geführt. "Auswechselbare Ausrüstungen" und "abnehmbare Gelenkwellen" waren in der EG-MRL noch unter dem Begriff "Maschine" subsummiert. Nach der EU-MVO handelt es sich hierbei aber jetzt um "dazugehörige Produkte" und nicht mehr um "Maschinen".

Was das bedeutet, haben unsere Kommentatoren in dem MBT-Leitfaden zur EU-MVO erläutert:

Ausnahmeregelung versus dazugehörige Produkte

SOFTEMA nun auf Englisch

SOFTEMA ist die kostenfreie Software vom IFA, die Sie unterstützt, Ihre SSPS sicher und normkonform zu programmieren.

Neben der Behebung von Bugs, liegt SOFTEMA seit Version 1.3.0 nun auch zweisprachig vor. Sie können jetzt auch Englisch als Sprache auswählen.

Der Sprachwechsel zwischen Deutsch und Englisch kann jederzeit, auch während der Bearbeitung eines Projektes, durchgeführt werden.

Mehr zu SOFTEMA lernen Sie in unserem Seminar “Sichere Programmierung nach EN ISO 13849-1:2023 mit SOFTEMA” direkt vom SOFTEMA-Programmierer.

EU-Richtlinie versus EU-Verordnung

Warum verwendet die EU mittlerweile das Instrument der EU-Verordnung anstelle der EU-Richtlinie? Was steckt eigentlich hinter diesem Strategiewechsel?

Siehe hierzu unsere Kommentierung:

EU-RL versus EU-VO

Normungsauftrag an das Europäische Komitee

Die EU-Kommission hat den Normenorganisationen eine lange Liste an Normen übermittelt, aus der die "vorrangigen Normungsprodukte" bis 20.1.2026 neu geschrieben bzw. überarbeitet werden müssen.

Bis zum 20.7.2025 sollen CEN und Cenelec der Kommission einen Entwurf des gemeinsamen Arbeitsprogramms übermitteln.

Mehr zum Stand der harmonisierten Normen erfahren Sie auch auf unserer Konferenz im Oktober.