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Grönland als besonderes Gebiet

Maschinenrichtlinie gilt in Grönland

Aufgrund der speziellen historischen Beziehungen Grönlands zu Dänemark sind in Grönland die Binnenmarktrichtlinien, wie z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die ATEX-Richtlinie 94/9/EG oder die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG anzuwenden.

Grönland gehört zu den "Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten" auf welche der Vierte Teil des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Anwendung findet. Artikel 182 regelt die Assozierung der in Anhang II des Vertrages aufgelisteten Länder und Hoheitsgebiete. In Artikel 183 sind die Zwecke der Assoziierung aufgeführt.

Zu der Entwicklung der Zusammenarbeit der EU mit diesen Länder und Hoheitsgebieten siehe insbesondere die Mitteilung der EU-Kommission vom 6. November 2009

KOM(2009) 623

Informationen zum Verhältnis der EU mit Grönland finden sich auch auf folgender Website der EU-Kommission:

EU Relations with Greenland (Link nicht mehr online)