Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung können auch außerhalb gelten
Maschinenrichtlinie außerhalb des EWR
Die Maschinenrichtlinie gilt nur innerhalb des EWR. In Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) gilt die Maschinenrichtlinie grundsätzlich nicht. Allerdings haben sich bestimmte Staaten über Abkommen mit der EU verpflichtet, ebenfalls die Maschinenrichtlinie anzuwenden. Siehe
Maschinen, die der Maschinenrichtlinie entsprechen, werden auch in einigen Drittstaaten akzeptiert. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.
Eine Sonderrolle nehmen hier die Beitrittskandidaten ein.
Handel mit Drittstaaten
Soweit Kunden aus Drittstaaten Maschinen mit "CE" bestellen, sollte deshalb auf jeden Fall zunächst geprüft werden, ob dies auch von den dortigen Behörden akzeptiert wird. Grundsätzlich ist es Sache des Importeures, die Bestimmungen des Ziellandes einzuhalten. Es ist deshalb auch möglich, dass der Kunde die "CE-Maschine" im EWR übernimmt und selbst in das Zielland einführt. In diesem Fall findet das erste Inverkehrbringen der "CE-Maschine" rechtmäßig innerhalb des EWR statt. Es ist dann Sache des Kunden, der damit zum Importeur für das Zielland wird, zu prüfen, ob die Behörden des Staates, in den die Maschine exportiert wird, "CE" akzeptieren.
Siehe hierzu auch die Informationen der EU-Kommission:
Internationale Angelegenheiten
Erleichterung des Handels mit Drittländern
Interessant für den Handel mit China ist die Website der EU-Kommission:
Europe-China Standardisation Information Platform (CESIP) … aktuell nicht erreichbar
mehr Informationen hier