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Stand EU-Leitfaden EU-MVO, Ausnahme für LOF-Zugmaschinen, Sonderkonferenz

EU-Leitfaden EU-MVO: Fahrplan der EU-Kommission

Uns liegt ein Schreiben der EU-Kommission vom 7.4.2026 vor, indem sie erläutert, wie der formale Ablauf der Erstellung des EU-Leitfadens zur EU-Maschinenverordnung geplant ist:

  1. Finalisierung und Billigung von der Redaktionsgruppe
  2. Diskussion und Stellungnahme in der Expertengruppe der Kommission für Maschinen
  3. Im Anschluss daran prüfen die Dienststellen der Kommission die nächsten Schritte
  4. Falls ein stabiler Text fertiggestellt ist, wird die EU-Kommission diesen nach Beratungen mit der Expertengruppe als Leitfaden auf der Website „Maschinen Europa“ veröffentlichen

Die EU-Kommission weist in dem Schreiben darauf hin, dass DG Grow machinery das letzte Wort hinsichtlich des Inhalts, insbesondere bei strittigen oder auslegungsbedürftigen Fragen, behält. Und das ungeachtet der Diskussionen in der Redaktionsgruppe und ihren Untergruppen sowie der Expertengruppe der Kommission für Maschinen.

Weiterhin macht sie deutlich, dass das Dokument lediglich als Leitfaden dient und nur der Text der Harmonisierungsgesetzgebung der Union selbst Rechtskraft besitzt.

Die verbindliche Auslegung des EU-Rechts fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichtshofs der EU.

Live-Informationen zum aktuellen Leitfaden erhalten 

Auf unseren Konferenzen dieses Jahr haben wir Experten eingeladen, die Sie über den aktuellen Stand des EU-MVO-Leitfadens informieren:

  • Auf unserer Sonderkonferenz zur EU-Maschinenverordnung am 7.7.2026 berichtet Burkhard Kramer über den aktuellen Stand, vor allem aus der Sub-Group 5 "digitale Betriebsanleitung" und aus der Sub-Group 1 "Übergreifendes".

    In der Sub-Group 1 wird aktuell die erstmalige EU-Regelung "Wesentliche Veränderung" besprochen.
     
  • Am 14.10.2026 stellt Ihnen Stefano Boy auf den EU-Maschinenbautagen den Ablauf rund um den Leitfaden vor.

    Als Chairman der europäischen Marktüberwachungsgruppe ADCO Machinery ist er eines der finalen Gremien, die dem endgültigen Inhalt zustimmen müssen.

Ausnahme für LOF-Zugmaschinen verwirrend 

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 übernimmt die aus der EG-Maschinenrichtlinie bekannte Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen –

aber nicht unverändert.

Der entscheidende Unterschied zur EG-Maschinenrichtlinie:

Die Ausnahme in der EU-MVO ist jetzt an den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 (EU-lof-Zug-VO) gekoppelt.

Was zunächst nach einer Klarstellung klingt, verwirrt bei genauer Betrachtung und führt in der Praxis zu Abgrenzungsfragen.

Vorsicht: Typischer Denkfehler

Alles, was in den Anwendungsbereich der EU-lof-Zug-VO fällt, ist aus der EU-MVO ausgenommen.

Diese Schlussfolgerung drängt sich zwar auf – ist aber falsch.

Richtig ist:

  • Die Ausnahme der EU-MVO erfasst nur
    "Zugmaschinen sowie die für diese bestimmten Systeme, Bauteile, selbstständigen technischen Einheiten, Teile und Ausrüstungen" im Anwendungsbereich der EU-lof-Zug-VO
  • "Anhänger" und "gezogene auswechselbare Geräte" im Anwendungsbereich der EU-lof-Zug-VO sind von der Ausnahme nicht erfasst
  • Bestimmte "auswechselbare Maschinen" sind bereits aus dem Anwendungsbereich der EU-lof-Zug-VO ausgenommen

Die praktische Konsequenz

Bei "auswechselbaren Ausrüstungen", die sowohl in den Anwendungsbereich der EU-MVO wie auch der EU-lof-Zug-VO fallen stellt sich die Frage:

EU-MVO und / oder Typgenehmigung nach EU-lof-Zug-VO – oder beides?

Fazit

Die Ausnahme für "Lof-Zugmaschinen" ist keine pauschale Ausnahme aller in den Anwendungsbereich der EU-lof-Zug-VO fallenden Produkte, sondern eine präzise und eng auszulegende Verweisung.

Sie muss im konkreten Einzelfall auch vor dem Hintergrund der Regelungen des Artikel 9 "Spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union" der EU-MVO betrachtet werden.

Die vollständige rechtliche Einordnung, inklusive typischer Grenzfälle und konkreter Prüfschritte, finden Sie in unserer Kommentierung im MBT-Leitfaden.

MBT-Sonderkonferenz neue EU-MVO

Die EU-Maschinenverordnung steht vor der Tür – sind Sie vorbereitet?

Wir zeigen Ihnen am 7. Juli 2026 welche wesentlichen Änderungen auf Sie zukommen.

Z.B. diskutieren wir mit Ihnen die geänderten Ausnahmen, wie z.B. die der lof-Zugmaschinen (s.o.).

Die neue EU-Maschinenverordnung ist weit mehr als ein formales Update. Sie bringt unter anderem:

  • Neue Pflichten für alle Wirtschaftsakteure
  • Geänderter Anwendungsbereich mit neuen Begriffen und Festlegungen
  • Erstmals eine EU-einheitliche Regelung zum Thema wesentliche Veränderung
  • Neue sicherheitstechnische Anforderungen
  • Digitale Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung, ...

Verschaffen Sie sich am 7. Juli einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neuen rechtlichen und technischen Anforderungen – fundiert, strukturiert und mit Raum für Diskussion.

Die Veranstaltung wird von ausgewiesenen Experten aus der ersten Reihe begleitet, darunter Dr.-Ing. Björn Ostermann und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, mit fachlicher Moderation durch Dr. Sebastian Felz (BMAS).

Seien Sie dabei – mitten im Geschehen vor Ort im Maritim Hotel Köln oder online via ZOOM.

MBT-Sonderkonferenz EU-Maschinenverordnung

Agenda EU-Maschinenbautage 2026

Die Agenda der EU-Maschinenbautage 2026 steht.

Freuen Sie sich auf ein vielseitiges Programm mit aktuellen Schwerpunkten rund um die neue EU-Maschinenverordnung:

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig über Themen rund um das EU-Binnenmarktrecht Maschinen zu informieren. Sprechen Sie offene Fragen an. Diskutieren Sie direkt mit führenden Experten.

Seien Sie dabei – mitten im Geschehen vor Ort im Maritim Hotel Köln oder online via ZOOM.

EU-Maschinenbautage Köln 2026

MBT-Website im neuen Design

Unsere Website "www.maschinenrichtlinie.de" wurde technisch vollständig überarbeitet – und erscheint Schritt für Schritt im neuen Design.

  • Viele Seiten sind bereits im neuen Look verfügbar
  • Eine blau hervorgehobene Markierung im Navigationsbaum zeigt Ihnen jederzeit, wo Sie sich befinden – für eine deutlich bessere Orientierung

Schauen Sie sich die neue Website an und entdecken Sie die Verbesserungen selbst.