5.2. Bewegungsfreiheit bei Schreitausbauten
Rechstext
5.2. Bewegungsfreiheit
Ein Schreitausbau muss so konstruiert sein, dass sich Personen ungehindert bewegen können.
5.2. Bewegungsfreiheit
Ein Schreitausbau muss so konstruiert sein, dass sich Personen ungehindert bewegen können.