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Abnehmbare Gelenkwellen einschließlich ihrer trennenden Schutzeinrichtungen

Rechtstext

EU-MVO Anhang I

Teil A

Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, auf die ein in Artikel 25 Absatz 2 genanntes Verfahren anzuwenden ist:

Nr. 1. Abnehmbare Gelenkwellen einschließlich ihrer trennenden Schutzeinrichtungen.

Abnehmbare Gelenkwellen

Bei den in Anhang I A,  unter Nr. 1 aufgeführten abnehmbarare Gelenkwellen handelt es sich nach Artikel 3 Nr. 9 der EU-MVO um

"ein abnehmbares Bauteil zur Kraftübertragung zwischen einer Antriebs- oder Zugmaschine und anderen Maschine oder dazugehörigen Produkten, das die ersten Festlager beider Maschinen verbindet, wobei für den Fall, dass die Vorrichtung zusammen mit einer Schutzeinrichtung in Verkehr gebracht, die Vorrichtung und die Schutzeinrichtung als ein einziges Erzeugnis anzusehen sind;"

Unter Anhang I A Nr. 1 der EU-MVO fallen dabei nur abnehmbare Gelenkwellen incl. ihrer Schutzausrüstung.

Die Gelenkwellen dienen der Kraftübertragung von einer Zugmaschine auf

Diese Gelenkwellen sind abnehmbar und nicht Bestandteil der Zugmaschine. Sie dürfen nicht verwechselt werden mit sonstigen im Maschinenbau verwendeten fest installierten Gelenkwellen.

Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz finden sich in Anhang III, Nr. 3.4.7 der EU-MVO:

"Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine (oder einer Zugmaschine) und einer angetriebenen Maschine"

Daraus folgt, dass abnehmbare Gelenkwellen immer zusammen mit der geeigneten Schutzeinrichtung in Verkehr gebracht werden müssen. So auch schon der EU-Leitfaden zur EG-MRL in seinem § 388. Ansonsten können sie die hier formulierten Anforderungen nicht erfüllen.

Nicht geklärt ist, wie Gelenkwellen ohne Schutzeinrichtung als Ersatzteile in Verkehr gebracht werden können. Die Ersatzteilausnahme für Sicherheitsbauteile greift hier nicht, da die Gelenkwellen selbst keine Sicherheitsbauteile sind. Auch die Bestimmungen über unvollständige Maschinen greifen hier nicht, da diese kein Produkt sind das als "noch keine Maschine darstellt" eingestuft werden kann.