1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden
Rechtstext
1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden
Maschinen bzw. dazugehörige Produkte müssen so konstruiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass eine Person nicht in ihr eingeschlossen wird oder, falls das nicht möglich ist, dass eine eingeschlossene Person Hilfe herbeirufen kann