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1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden

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Rechtstext

1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden

Maschinen bzw. dazugehörige Produkte müssen so konstruiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass eine Person nicht in ihr eingeschlossen wird oder, falls das nicht möglich ist, dass eine eingeschlossene Person Hilfe herbeirufen kann