Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung
Gesetzestext
"Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller."
EG-Beschluss 768/2008/EG (NLF) - Anhang III
3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller (bzw. Installationsbetrieb):
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