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GSGA / EHSR-Bezug und rechtliche Anforderungen

Bedeutung der EHSR im MBT-RAT

Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSGA / EHSR) sind ein zentrales Element der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Sie definieren die rechtlich verbindlichen Schutzziele, die der Maschinenhersteller erfüllen muss.

Der MBT-RAT unterstützt den Anwender dabei, den Bezug zwischen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und GSGA strukturiert herzustellen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Relevante Tabellenblätter

Für den EHSR-Bezug werden im MBT-RAT insbesondere folgende Tabellenblätter genutzt:

  • „Risikobeurteilung“
    Zentrale Dokumentation der Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und GSGA-Zuordnung
  • „EHSR“ (englische Bezeichnung, inhaltlich: GSGA)
    Strukturierte Sammlung möglicher Gefährdungen und deren Zuordnung zu Harmonisierungsrechtsvorschriften
  • „DropDownStandard“ 
    Zuordnung harmonisierter B-Normen zu einzelnen EHSR

Rolle des Tabellenblatts „EHSR“ (inhaltlich: GSGA)

Das Tabellenblatt „EHSR“ ist nicht mit Dropdown-Auswahllisten verknüpft und dient nicht als laufende Referenz während der Bearbeitung der Risikobeurteilung.

Stattdessen hat dieses Tabellenblatt eine methodische Grundfunktion.

Inhalt des Tabellenblatts „EHSR“

Das Tabellenblatt „EHSR“ enthält:

  • eine strukturierte Liste möglicher Gefährdungen,
  • die Information, in welcher Harmonisierungsrechtsvorschrift diese Gefährdungen abzudecken sind.

In der aktuellen Version des MBT-RAT sind dort ausschließlich Gefährdungen gemäß der EU-Maschinenverordnung hinterlegt.

Das Tabellenblatt ist jedoch bewusst offen gestaltet und kann:

  • ergänzt,
  • angepasst oder
  • vollständig ersetzt

werden, z. B. durch:

  • Gefährdungen aus Anhang I der Niederspannungsrichtlinie oder
  • weitere einschlägige Harmonisierungsrechtsvorschriften.

Übertragung in das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“

Die Inhalte des Tabellenblatts „EHSR“ können vollständig in das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ übertragen werden.

Dabei ist zwingend zu beachten:

  • Die Übertragung erfolgt nicht inkrementell
  • Alle bestehenden Inhalte im Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ werden dabei vollständig gelöscht
  • Das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ wird anschließend neu aufgebaut

Diese Funktion ist daher vorgesehen für:

  • den Start einer neuen Risikobeurteilung, oder
  • eine grundlegende methodische Neuausrichtung eines Projekts.

Konsequenzen für den Anwender

Die Übertragung aus dem Tabellenblatt „EHSR“:

  • legt die grundlegende Gefährdungsstruktur der Risikobeurteilung fest,
  • bestimmt, welche GSGA systematisch abgearbeitet werden,
  • beeinflusst alle nachfolgenden Arbeitsschritte maßgeblich.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Da dieser Schritt einen vollständigen Neuaufbau der Risikobeurteilung bewirkt, sollte er:

  • nur zu Projektbeginn oder
  • nach vorheriger Sicherung bestehender Daten

durchgeführt werden.

Keine automatische Konformitätsbewertung

Der MBT-RAT:

  • prüft nicht automatisch, ob alle GSGA erfüllt sind,
  • bewertet nicht rechtlich, ob eine Maschine konform ist,
  • ersetzt keine juristische oder normative Prüfung.

Die Verantwortung für die korrekte Auswahl, Umsetzung und Dokumentation der GSGA liegt vollständig beim Maschinenhersteller.

Empfehlungen zur Anwendung

Für eine saubere und nachvollziehbare GSGA-Dokumentation wird empfohlen:

  • das Tabellenblatt „EHSR“ nur zentral und bewusst anzupassen,
  • Übertragungen in die Risikobeurteilung sorgfältig zu planen,
  • bestehende Daten vor einer Übertragung zu sichern,
  • die angewendete Harmonisierungsrechtsvorschrift klar zu dokumentieren.