GSGA / EHSR-Bezug und rechtliche Anforderungen
Bedeutung der EHSR im MBT-RAT
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSGA / EHSR) sind ein zentrales Element der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Sie definieren die rechtlich verbindlichen Schutzziele, die der Maschinenhersteller erfüllen muss.
Der MBT-RAT unterstützt den Anwender dabei, den Bezug zwischen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und GSGA strukturiert herzustellen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Relevante Tabellenblätter
Für den EHSR-Bezug werden im MBT-RAT insbesondere folgende Tabellenblätter genutzt:
- „Risikobeurteilung“
Zentrale Dokumentation der Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und GSGA-Zuordnung - „EHSR“ (englische Bezeichnung, inhaltlich: GSGA)
Strukturierte Sammlung möglicher Gefährdungen und deren Zuordnung zu Harmonisierungsrechtsvorschriften - „DropDownStandard“
Zuordnung harmonisierter B-Normen zu einzelnen EHSR
Rolle des Tabellenblatts „EHSR“ (inhaltlich: GSGA)
Das Tabellenblatt „EHSR“ ist nicht mit Dropdown-Auswahllisten verknüpft und dient nicht als laufende Referenz während der Bearbeitung der Risikobeurteilung.
Stattdessen hat dieses Tabellenblatt eine methodische Grundfunktion.
Inhalt des Tabellenblatts „EHSR“
Das Tabellenblatt „EHSR“ enthält:
- eine strukturierte Liste möglicher Gefährdungen,
- die Information, in welcher Harmonisierungsrechtsvorschrift diese Gefährdungen abzudecken sind.
In der aktuellen Version des MBT-RAT sind dort ausschließlich Gefährdungen gemäß der EU-Maschinenverordnung hinterlegt.
Das Tabellenblatt ist jedoch bewusst offen gestaltet und kann:
- ergänzt,
- angepasst oder
- vollständig ersetzt
werden, z. B. durch:
- Gefährdungen aus Anhang I der Niederspannungsrichtlinie oder
- weitere einschlägige Harmonisierungsrechtsvorschriften.
Übertragung in das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“
Die Inhalte des Tabellenblatts „EHSR“ können vollständig in das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ übertragen werden.
Dabei ist zwingend zu beachten:
- Die Übertragung erfolgt nicht inkrementell
- Alle bestehenden Inhalte im Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ werden dabei vollständig gelöscht
- Das Tabellenblatt „Risikobeurteilung“ wird anschließend neu aufgebaut
Diese Funktion ist daher vorgesehen für:
- den Start einer neuen Risikobeurteilung, oder
- eine grundlegende methodische Neuausrichtung eines Projekts.
Konsequenzen für den Anwender
Die Übertragung aus dem Tabellenblatt „EHSR“:
- legt die grundlegende Gefährdungsstruktur der Risikobeurteilung fest,
- bestimmt, welche GSGA systematisch abgearbeitet werden,
- beeinflusst alle nachfolgenden Arbeitsschritte maßgeblich.
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Da dieser Schritt einen vollständigen Neuaufbau der Risikobeurteilung bewirkt, sollte er:
- nur zu Projektbeginn oder
- nach vorheriger Sicherung bestehender Daten
durchgeführt werden.
Keine automatische Konformitätsbewertung
Der MBT-RAT:
- prüft nicht automatisch, ob alle GSGA erfüllt sind,
- bewertet nicht rechtlich, ob eine Maschine konform ist,
- ersetzt keine juristische oder normative Prüfung.
Die Verantwortung für die korrekte Auswahl, Umsetzung und Dokumentation der GSGA liegt vollständig beim Maschinenhersteller.
Empfehlungen zur Anwendung
Für eine saubere und nachvollziehbare GSGA-Dokumentation wird empfohlen:
- das Tabellenblatt „EHSR“ nur zentral und bewusst anzupassen,
- Übertragungen in die Risikobeurteilung sorgfältig zu planen,
- bestehende Daten vor einer Übertragung zu sichern,
- die angewendete Harmonisierungsrechtsvorschrift klar zu dokumentieren.