Wie Bereitstellen, nur weltweit
vertreibt
Hersteller nach Artikel 3 18. EU-MVO wird man u.a., wenn man ein Produkt “herstellt bzw. konstruieren oder herstellen lässt” und vertreibt [engl: markets].
An dieser Stelle kann nicht das “auf dem Markt bereitstellen” bzw. “Inverkehrbringen” verwendet werden, weil Hersteller auch ggf. außerhalb Europas sitzen dürfen.
Würde an dieser Stelle auf das “auf dem Markt bereitstellen” verwiesen werden, könnten Hersteller im Sinne der EU-MVO nur in Europa existieren.
vermarktet
In Artikel R1 NLF wird die Herstellerdefinition mit
„Hersteller“: jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet [engl: markets];
übersetzt, so dass in vielen EU-Harmonisierungsrechtvorschriften statt “vertreibt” “vermarktet” steht.