Sicherheitsinformationen nur auf Papier
Form der Sicherheitsinformationen
Sicherheitsinformationen müssen nur dann existieren, wenn die Betriebsanleitungeines Verbraucherproduktes digital bereitgestellt wird.
Die Sicherheitsinformationen selbst müssen laut Artikel 10 (7) der EU-MVO immer in Papierform dem Produkt beiligen.
Die Inhalte der Sicherheitsinformationen müssen dann im Rahmen der Betriebsanleitung zusätzlich digital bereitgestellt werden.