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Sicherheitsinformationen nur auf Papier

Form der Sicherheitsinformationen

Sicherheitsinformationen müssen nur dann existieren, wenn die Betriebsanleitungeines Verbraucherproduktes digital bereitgestellt wird.

Die Sicherheitsinformationen selbst müssen laut Artikel 10 (7) der EU-MVO immer in Papierform dem Produkt beiligen.

Die Inhalte der Sicherheitsinformationen müssen dann im Rahmen der Betriebsanleitung zusätzlich digital bereitgestellt werden.