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Modul A, interne Fertigungskontrolle, durchgeführt

Gesetzestext

9. Gegebenenfalls: „Die Maschine oder das dazugehörige Produkt unterliegt dem Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle (Modul A):“

Abweichung zum NLF

Diese Angabe ist dann nach anderen Vorschriften ein formeller Fehler, wenn diese ebenfalls eine Zusätzliche Angabe fordern.

Die Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen fordert vor dem offenen Punkt 10:

"Falls vorhanden — Beschreibung des Zubehörs und der Bestandteile einschließlich Software, die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Funkanlage ermöglichen und von der EU-Konformitätserklärung erfasst werden:"

Sollte dieser Punkt ebenfalls zum Tragen kommen, ist es nicht mehr möglich die Reihenfolge nach beiden Vorschriften einzuhalten.

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