Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

Rechtstext "Anhang IV - Hobelmaschinen"

In Nr. 3. des Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden erfasst:

"Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme."

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 388 - Anhang-IV-Maschinen -" Nr. 3

Zu Anhang IV Nr. 1 bis 8 (Auszug in Bezug auf Nr. 3):

[...]

Nummer 1.3, 1.4, 3 und 4 beziehen sich auf Handbeschickung und/oder Handentnahme. Von Handbeschickung und/oder Handentnahme spricht man, wenn der Bediener die Werkstücke direkt in die Vorschubeinrichtung oder Werkstückaufnahme einlegt und sie direkt hieraus entnimmt, sodass der Bediener in direkten Kontakt mit dem Werkstück kommen kann, während dieses am Werkzeug anliegt. Eine Maschine besitzt keine Handbeschickungsund/ oder Handentnahmevorrichtung, wenn sie mit einer Vorschubeinrichtung oder einer Einrichtung für die Zuführung oder Entnahme von Werkstücken (beispielsweise einem Förderband) ausgerüstet ist, sodass die Werkzeuge bei eingeschalteter Einrichtung für den Bediener unerreichbar sind und die Maschine nicht ohne diese Einrichtung betrieben werden kann.

[...]

Mehr lesen mit LOGIN

Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.

Jetzt kostenfreien Login erstellen.

zum Login