Maschinen für Bauwerke / Gebäude
Einbaumaschinen -Gebäude / Bauwerk- Definition
In einer dritten, die Basisdefinition und die Definition für anschlussfertige Maschinen ergänzende Maschinendefinition wird in Artikel 2a, dritter Spiegelstrich, festgelegt:
- eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
Einbaumaschine -Gebäude / Bauwerk- Interpretation
Die dritte, die Basisdefinition und die Definition für anschlussfertige Maschinen ergänzende Maschinendefinition behandelt u. a. Maschinen, die in einem Gebäude bzw. Bauwerk angebracht werden sollen. Hier wird festgelegt, dass Maschinen, die als eigentliche Maschine fertig gestellt sind und dafür vorgesehen sind, in einem Gebäude oder Bauwerk installiert zu werden, ebenfalls als vollständige Maschinen anzusehen sind. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einbaufertig sind. Das bedeutet, dass der "Weiterverwender“, d.h. in der Regel der Installateur, diese Maschine lediglich nach den Vorgaben des Herstellers in einem Gebäude bzw. auf einem Bauwerk installieren muss. Siehe hierzu auch die graphische Darstellung "Einbaumaschine?".
Beispiele für Maschinen, die in einem Gebäude / Bauwerk installiert werden, sind
- kraftbetriebene Drehtüren
- kraftbetätigte, d.h. auch federkraftunterstützte Garagentore
- Aufzüge, die nicht unter den Anwendungsbereich der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG fallen
- Heizungsanlagen
- Lüftungsgeräte
- Klimageräte
- Lüftungsanlagen
- Klimaanlagen
- Windkraftanlagen
Es ist bei solchen Maschinen auf Grund der o.a. Definition zu untersuchen, ob diese Maschinen vom Hersteller einbaufertig geliefert werden.
Um als einbaufertig zu gelten, muss die vom Hersteller gelieferte Maschine so weit funktionsfertig sein, dass vom Installationsbetrieb keine konstruktiven Anpassungen oder zusätzlichen Einrichtungen im Hinblick auf die sichere Funktion der Maschine mehr notwendig sind.
Die Einhaltung folgender Kriterien würden z. B. für ein einbaufertiges Klimasplittgerät sprechen:
- Konkrete Vorgabe wie und wo das fertige Innengerät mit dem Lüftungs- / Kühlteil montiert werden darf, durch den Gerätehersteller.
- Konkrete Vorgabe wie und wo das fertige Außengeräte mit dem Kühlkompressor montiert werden darf, durch den Gerätehersteller.
- Konkrete Vorgabe wie die Verbindungsleitungen zwischen Innen- und Außengerät zu verlegen und anzuschließen sind.
- Lieferung des kompletten fertigen Klimageräts mit Außen- und Innengerät inklusive aller sonstigen im / am Gebäude anzubringenden Teile, die für das funktionsfähige Gerät notwendig sind, durch den Gerätehersteller. Z. B.
- Steuerung
- komplette, vormontierte Rohrleitungen zur Verbindung des Außen- und Innengerätes
- Befestigungskonsolen für das Außen- und Innengerät
- Ausstattung des Gerätes mit den notwendigen Anschlüssen zur Verbindung mit der Energieversorgung durch den Gerätehersteller.
- Angabe der vom Gerätehersteller festgelegten erforderlichen Befestigungsmittel zur Befestigung der Geräteteile in bzw. an dem Gebäude.
- Konkrete Beschreibung der Installation und Inbetriebnahme.
- Betriebsanleitung für das fertige, funktionsfähige Gerät.
- Keine konstruktiven Tätigkeiten durch Aufbauhersteller notwendig.
Maschinen zur Installation in einem Gebäude / Bauwerk, die nicht einbaufertig sind, gelten als unvollständige Maschinen.
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