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Rechtstext

Nach Artikel 2 l ist einen harmonisierte Norm

"eine nicht verbindliche technische Spezifikation, die von einer europäischen Normenorganisation, nämlich dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (Cenelec) oder dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), aufgrund eines Auftrags der Kommission nach den in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft festgelegten Verfahren angenommen wurde."

Harmonisierte Normen: Grundsatz

Die Maschinenrichtlinie legt in Anhang I allgemein gültige grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest. Diese Anforderungen sind vom Hersteller verbindlich einzuhalten. Maßstab ist der Stand der Technik. Siehe hierzu insbesondere Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit den allgemeinen Grundsätzen Nr. 3 des Anhang I der Maschinenrichtlinie. Der Hersteller muss die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen ggf. gegenüber der Behörde nachweisen.

Zu seiner Unterstützung kann der Hersteller -freiwillig- sog. harmonisierte Normen heranziehen. Harmonisierte Normen konkretisieren die grundlegenden Anforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie .

Siehe hierzu auch der Erwägungsgrund 18 der Maschinenrichtlinie:

(18) Diese Richtlinie legt nur allgemein gültige grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, die durch eine Reihe von spezifischeren Anforderungen für bestimmte Maschinengattungen ergänzt werden. Damit die Hersteller die Übereinstimmung mit diesen grundlegenden Anforderungen leichter nachweisen können und damit die Übereinstimmung überprüft werden kann, sind auf Ebene der Gemeinschaft harmonisierte Normen wünschenswert, deren Gegenstand die Verhütung von Risiken ist, die sich aus der Konstruktion und dem Bau von Maschinen ergeben können. Diese Normen werden von privatrechtlichen Institutionen ausgearbeitet, und ihr nicht rechtsverbindlicher Charakter sollte gewahrt bleiben.

Eine Norm erfüllt nach der Definition den den Status einer harmonisierten Norm, wenn sie alle der folgenden Kriterien erfüllt.

Sie ist

  • eine nicht verbindliche technische Spezifikation
  • von CEN, CENELEC oder ETSI angenommen worden
  • auf Basis eines Mandates der europäischen Kommission erstellt worden

Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt

Um den Status eine harmonisierten Norm zu haben, muss eine europäische Norm nicht von der europäischen Kommission im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden sein. Diese Veröffentlichung ist allerdings Bedingung, damit eine harmonisierte Norm bei ihrer Anwendung die sog. Konformitätsvermutung auslöst.

Eine Übersicht der harmonisierten Normen für die verschiedenen EU-Rechtsvorschriften findet sich auf der Website der EU-Kommission:

References of harmonised standards and of other European standards published in the OJEU

 

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