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Wann, wie, wie lange aufbewahren?

Betriebsanleitung - Technische Dokumentation

Die Betriebsanleitung für Maschinen und dazugehörige Produkte ist Bestandteil der Technischen Unterlagen nach Anhang IV Teil A der EU-MVO.

"TEIL A
Technische Unterlagen für Maschinen und dazugehörige Produkte

[...]
Die technischen Unterlagen enthalten zumindest folgende Elemente:
[...]
i) ein Exemplar der Betriebsanleitung und der Informationen gemäß Anhang III Abschnitt 1.7.4;
[...]
"

10 Jahre

Die Technischen Unterlagen müssen generell 10 Jahre ab inverkehrbringen / inbetriebnehmen des letzten Produkts einer Serie aufbewahrt werden.

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