Anhang VI: Interne Fertigungskontrolle - Modul A
1. Interne Fertigungskontrolle als Konformitätsbewertungsverfahren
1. Bei der internen Fertigungskontrolle handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der Hersteller die unter den Nummern 2, 3 und 4 genannten Pflichten erfüllt sowie gewährleistet und auf seine alleinige Verantwortung erklärt, dass die betreffende Maschine oder das dazugehörige Produkt den geltenden (Übersetzungsfehler, muss heißen: anwendbaren) Anforderungen dieser Verordnung genügt.
2. Technische Dokumentation
2. Technische Dokumentation
(Übersetzungsfehler, muss heißen: Technische Unterlagen)
Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV, Teil A.
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