Normeninhalte für die Risikobeurteilung übernehmen
Risikobeurteilung bei Normenanwendung
Der Prozess der Risikobeurteilung wird erleichtert durch die Anwendung harmonisierter Normen. Zum einen wird die Risikobeurteilung selbst in der A-Norm EN ISO 12100 "Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung" beschrieben, zum Anderen bieten insbesondere die harmonisierten "C-Normen", d.h. Normen, die konkrete Maschinen behandeln aber auch "B-Normen", Hilfestellung bei der Risikobeurteilung.
Die EN ISO 12100 beschreibt das Vorgehen des Konstrukteurs bei seiner Risikobeurteilung. Sie bietet dem Konstrukteur u.a. Hilfen in folgenden Punkten:
- Strategie zu Risikobeurteilung und Risikominderung
- Informationen zur Risikobeurteilung
- Festlegung der Grenzen der Maschine
- Identifizierung der Gefährdungen
- Risikoeinschätzung
- Risikobewertung
- Risikominderung bei verschiedenen Gefährdungen
- Dokumentation zur Risikobeurteilung und Risikominderung
- Beispiele für Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse
Achtung:
Die Maschinenrichtlinie verlangt vom Hersteller in Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1
"die (Anmerkung des Verfassers: d.h. alle) Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln;"
sowie in Anhang VII A 1 a)
"eine Liste der (Anmerkung des Verfassers: d.h. aller) grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,"
Im Rahmen dieser rechtlich vorgegebenen Vollständigkeit muss der Konstrukteur beachten, dass der informative Anhang B der EN ISO 12100 nur eine Beispielliste für Gefährdungen enthält und nicht abschließend ist. Abschließend ist die einzuhaltende Liste der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die damit alleiniger Maßstab der Vollständigkeit einer Risikobeurteilung ist.
Siehe hierzu auch der EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie in § 111 zu den A-Normen. Nachfolgend der entsprechende Auszug:
"Typ-A-Normen legen grundlegende Begriffe, Terminologie und Gestaltungsleitsätze fest, die für sämtliche Maschinenkategorien anwendbar sind. Die Anwendung derartiger Normen für sich alleine, reicht nicht aus, um die Übereinstimmung mit den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie zu gewährleisten, obwohl sie einen wichtigen Rahmen für die richtige Anwendung der Maschinenrichtlinie bilden und begründet daher keine umfassende Konformitätsvermutung.
Beispielsweise wird durch die Anwendung der Norm EN ISO 14121-1 (Anmerkung des Verfassers: Heute EN ISO 12100) gewährleistet, dass die Risikobeurteilung nach den verfahrenstechnischen Anforderungen des allgemeinen Grundsatzes 1 des Anhang I durchgeführt wird, aber das ist nicht ausreichend um zu zeigen, dass die vom Hersteller getroffenen Schutzmaßnahmen, zur Beherrschung der von der Maschine ausgehenden Gefährdungen, alle einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang I erfüllen."
C-Normen geben Gefährdungen an, die von den dort behandelten Maschinen ausgehen -können- und es werden für die ermittelten Gefährdungen konkrete Lösungen vorgegeben, bei deren Anwendung der Hersteller die sogenannte "Vermutungswirkung" für sich in Anspruch nehmen kann, d.h. er kann dann davon ausgehen, dass seine Maschine den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Allerdings bedeutet die Anwendung einer solchen C-Norm nicht, dass der Hersteller auf eine Risikobeurteilung verzichten kann. Eine Risikobeurteilung ist in jedem Fall durchzuführen. Siehe hierzu auch
EU-Leitfaden in § 159 zu "Risikobeurteilung und harmonisierte Normen"
Soweit von einer Maschine Gefährdungen ausgehen, die nicht in einer C-Norm behandelt werden, können evtl. harmonisierte "B-Normen" Hilfestellung für sicherheitstechnische Lösungen bieten. Hier ist z.B. im Bereich der Steuerungen die EN ISO 13849-1 zu nennen.
Zu beachten ist, dass Normen den Stand der Technik nur zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergeben. Der Stand der Technik entwickelt sich nach deren Verabschiedung und Bekanntmachung weiter. Insofern ist der Hersteller gut beraten, immer auch über den "Tellerrand" der Norm hinaus zu schauen.
Siehe hierzu auch die FAQ:
Über die harmonisierten Normen hinausdenken
Das alles bedeutet nicht, dass der Konstrukteur bei der Anwendung harmonisierter Normen im konkreten Einzelfall aufhören kann zu denken! Er muss immer überlegen, ob die in der Norm beschriebene Lösung für seinen Fall die richtige ist und auch ob sie ggf. noch dem geforderten Stand der Technik entspricht. Auch muss er untersuchen, ob die von ihm ermittelten Normen alle Gefährdungen von seiner konkreten Maschine abdecken.
Allerdings bieten die harmonisierten Normen dem Hersteller eine erhebliche Erleichterung bei der Risikobeurteilung. Insbesondere bei harmonisierten C-Normen haben eine Vielzahl von Spezialisten mitgewirkt und für die in der Norm behandelten Maschinen bereits eine Risikobeurteilung durchgeführt. Auch wurde die fertige Norm vom zuständigen HASS-Consultant im Auftrag der EU-Kommission überprüft, ob diese die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie an solche Maschinen richtig umsetzt. Deshalb löst ihre Anwendung ja auch die schon erwähnte Konformitätsvermutung aus.
Die EU hat fast 1.000 Typ-C-Normen im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. In diesen harmonisierten Normen werden die signifikanten Gefährdungen im Kapitel 4 inklusive der zugehörigen Anhänge detailliert beschrieben. Im Kapitel 5 inklusive seiner Anhänge werden dazu passende Lösungen genannt. Wird eine vorhandene "Norm-Lösung" nicht übernommen, muss der Hersteller eine eigene Lösung gemäß dem Stand der Technik entwickeln.
Da das Ausgabedatum der Typ-C-Normen in manchen Fällen sehr alt ist, muss ggf. geprüft werden, ob die Norm noch dem Stand der Technik entspricht. Hier kann die Liste der normativen Verweise im Kapitel 2 helfen. Diese enthält verwiesene B-Normen, zu denen man die aktuellen Fassungen finden kann.
Ebenfalls hilft der Blick über den Tellerrand auf andere Typ-C-Normen jüngeren Datums, die im Grundsatz ähnliche Gefährdungen beinhalten.
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