2.4.9. Angabe des verwendeten Pflanzenschutzmittels
Rechtstext
2.4.9. Angabe des verwendeten Pflanzenschutzmittels
Wo dies angemessen ist, muss die Maschine oder das dazugehörige Produkt mit einer besonderen Vorrichtung versehen sein, an der der Bediener die Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels anbringen kann.