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2.4.9. Angabe des verwendeten Pflanzenschutzmittels

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Rechtstext

2.4.9. Angabe des verwendeten Pflanzenschutzmittels

Wo dies angemessen ist, muss die Maschine oder das dazugehörige Produkt mit einer besonderen Vorrichtung versehen sein, an der der Bediener die Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels anbringen kann.