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3.3. Steuerung von beweglichen Maschinen

Rechtstext

3.3. STEUERUNG

Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern.

Bei Fernsteuerung muss an jedem Bedienungsgerät klar ersichtlich sein, welche Maschine von diesem Gerät aus bedient werden soll.

Die Fernsteuerung muss so konstruiert und ausgeführt sein, dass

  • sie ausschließlich die betreffende Maschine steuert,
  • sie ausschließlich die betreffenden Funktionen steuert.

Eine ferngesteuerte Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass sie nur auf Steuerbefehle von dem für sie vorgesehenen Bedienungsgerät reagiert.

Detail-Regelungen für Steuerungen mobiler Maschinen

Detail-Regelungen für Steuerungen von mobilen Maschinen finden sich in Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Nr.:

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