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1.7. Informationen

Informationen

Das Kapitel 1.7 des Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG behandelt das Thema Informationen. Für die sichere Benutzung einer Maschine ist es neben der sicheren Gestaltung der Maschine wichtig, das der Benutzer ausreichend über die Maschine informiert ist.

Deshalb sind an dieser Stelle der Maschinenrichtlinie konkrete Anforderungen formuliert, welche Informationen der Hersteller zusammen mit der Maschine liefern muss. Dabei wird auch die Sprachenfrage geregelt:

Die Teile 2 bis 6 des Anhang I enthalten ggf. zusätzliche Anforderungen für die dort behandelten speziellen Maschinen.

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