Maschinen für Beförderungsmittel
Einbaumaschine -Beförderungsmittel- Definition
In einer dritten, die Basisdefinition und die Definition für installationsfertige Maschinen ergänzende Maschinendefinition wird in Artikel 2a, dritter Spiegelstrich, festgelegt:
- eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
Einbaumaschine -Beförderungsmittel- Interpretation
Die dritte, die Basisdefinition und die Definition für anschlussfertige Maschinen ergänzende Maschinendefinition, behandelt u.a. Maschinen, die auf Beförderungsmittel angebracht werden sollen. Hier wird festgelegt, dass Maschinen, die als eigentliche Maschine fertig gestellt sind und nur noch auf einem Beförderungsmittel "befestigt" werden müssen, ebenfalls als vollständige Maschinen anzusehen sind. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einbaufertig sind. Das bedeutet, dass der „Weiterverwender“, d.h. in der Regel der Aufbauhersteller, diese Maschine lediglich nach den Vorgaben des Herstellers auf einem Fahrzeug anbringen / befestigen muss.
Siehe hierzu auch die graphische Darstellung „Einbaumaschine?“.
Beispiele für "Einbaubaumaschinen" für Fahrzeuge sind
- Drehleitern für Feuerwehrfahrzeuge
- Fahrzeugkräne
- Aufbauten von Betontransportfahrzeugen
- Betonpumpen zur Anbringung auf Fahrzeugen
- Kippvorrichtungen auf LKWs
- Winden für Fahrzeuge
- Müllsammelfahrzeugaufbauten
- Ladebordwände
Nicht alle diese Maschinen sind jedoch einbaufertig. Es ist auf Grund der o.a. Definition im Einzelfall zu untersuchen, ob diese Maschinen vom Hersteller einbaufertig geliefert werden. Die Einhaltung folgender Kriterien würde z. B. für einen einbaufertigen Mobilkran sprechen:
- Konkrete Vorgabe des Beförderungsmittels auf welches der Mobilkran aufgebaut werden darf, durch den Kranhersteller.
- Lieferung des kompletten fertigen Mobilkrans inklusive aller sonstigen ggf. am Fahrzeug anzubringenden Teile, die für den funktionsfähigen Mobilkran notwendig sind, durch den Kranhersteller. Z. B.
- Steuerung
- Bedienstand
- Abstützungen für die Standsicherheit, ...
- Ausstattung des Mobilkrans mit den notwendigen Anschlüssen zur Verbindung des Kranes mit der Energieversorgung durch den Kranhersteller.
- Angabe der vom Kranhersteller festgelegten Fixpunkte und der erforderlichen Befestigungsmittel zur Befestigung des Mobilkranes auf dem Beförderungsmittel.
- Konkrete Beschreibung des Aufbaus auf das Beförderungsmittels.
- Betriebsanleitung für den fertigen, funktionsfähigen Kran.
- Keine konstruktiven Tätigkeiten durch Aufbauhersteller notwendig.
Einbaumaschinen die nicht einbaufertig sind, gelten als unvollständige Maschinen
Mehr lesen mit LOGIN
Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.
Jetzt kostenfreien Login erstellen.