2.4.2 Allgemeines
Der Hersteller einer Maschine zur Ausbringung von Pestiziden oder sein Bevollmächtigter hat sicher zu stellen, dass im Einklang mit dem Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung gemäß den Allgemeinen Grundsätzen Nummer 1 eine Beurteilung der Risiken einer unbeabsichtigten Exposition der Umwelt gegenüber Pestiziden vorgenommen wird.
Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in Absatz 1 genannten Risikobeurteilung so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ohne unbeabsichtigte Exposition der Umwelt gegenüber Pestiziden betrieben, eingerichtet und gewartet werden können.
Undichtigkeiten sind stets zu verhüten.
EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 283 Verhinderung einer unbeabsichtigten Exposition der Umwelt durch Pestiziden"
Der erste Satz in Abschnitt 2.4.2 gibt an, wie Risiken für die Umwelt bei der Risikobeurteilung des Maschinenherstellers berücksichtigt werden müssen - siehe § 158 und § 159: Anmerkungen zum Allgemeinen Grundsatz 1 zu Anhang I.
Maschinenhersteller sind nicht in der Lage, die von Pestizidanwendungen ausgehenden Risiken für die Umwelt vollständig zu bewerten, da diese je nach Situation und Umständen, unter denen die Produkte verwendet werden, unterschiedlich sein werden. Faktoren, die nur dem Pestizidnutzer bekannt sind, wie Topographie, Nähe zu sensiblen Bereichen zum Einsatzgebiet und Wetterbedingungen, können einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Risikos haben. Das Verfahren zur Pestizidregulierung handhabt einige Aspekte des Risikos, indem es Bedingungen auferlegt (Dosierungsraten spezifizieren, Notwendigkeit, die Anwendungen auf Zielbereiche zu beschränken, etc.) für die Art und Weise, wie das Produkt verwendet werden muss. Wenn diese beispielsweise aufgrund eines/r schlechten Maschinendesigns / Funktion nicht eingehalten werden, kann die Höhe des Risikos bei der Nutzung inakzeptabel werden.
Es wird jedoch erwartet, dass der Maschinenhersteller die Risiken der Umweltschäden durch die Freisetzung von Pestiziden durch die Maschine auf eine vom Benutzer nicht beabsichtigte Art und Weise unter Berücksichtigung spezifischer Anwendungen minimiert, wo Maschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand der Technik entsprechen (z. B. Maschinen für das offene Feld können andere Lösungen haben im Vergleich zu Maschinen, die in städtischen Grünflächen wie Parks und Gärten ausbringen). Diese Risiken können durch Überanwendung, Leckage und Verschütten oder durch Verunreinigung von Wasserquellen während des Füllens, Entleerens, Reinigens und während der Ausbringung entstehen. Die Risiken bei der Verwendung ergeben sich aus der Freisetzung von Pestiziden in unbeabsichtigten Mengen oder in unbeabsichtigter Geschwindigkeit und aus der unbeabsichtigten Freisetzung von Pestiziden in andere Bereiche als die Zielbereiche während der Ausbringung.
Der zweite Absatz von Abschnitt 2.4.1 bezieht sich auf eine der möglichen Ursachen für den Verlust von Pestiziden in der Umwelt, nämlich das Austreten von Teilen der Maschinen, die die Pestizide enthalten, wie Tanks, Ausleger, Schläuche, Lanzen, Düsen, Ventile und so weiter. Diese Teile und ihre Verbindungen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass ein Risikos des Auslaufen unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen verhindert wird. Da das Risiko von Leckagen an Flüssigkeitsspühgeräten durch hohen Druck erhöht wird, müssen die Maschinen mit geeigneten Systemen ausgestattet werden sicherzustellen, dass der Druck in den betroffenen Teilen die vorgesehenen Grenzwerte nicht überschreitet. Solche Systeme müssen so konstruiert sein, dass bei Überdruck keine Pestizide in die Umwelt gelangen.
Es gibt eine Reihe von harmonisierten Normen (EN ISO 16119-1 bis 3; EN ISO 19932-1 und 2) 223, die mit anderen weiteren entwickelt werden, die sich mit den Umweltanforderungen verschiedener Arten von Sprühgeräten befassen und diese legen den "Stand der Technik" fest, den der Hersteller der Maschine beachten muss.
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223 EN ISO 16119-1:2013 Land- und Forstmaschinen — Pflanzenschutzgeräte zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngemitteln — Umweltschutz — Teil 1: Allgemeines (ISO 16119-1:2013);
EN ISO 16119-2:2013 Land- und Forstmaschinen - Pflanzenschutzgeräte zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngemitteln; Teil 2: Feldspritzgeräte und vergleichbare Geräte;
EN ISO 16119-3:2013 Land- und Forstmaschinen — Pflanzenschutzgeräte zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngemitteln — Umweltschutz — Teil 3: Sprühgeräte für Raumkulturen und vergleichbare Geräte (ISO 16119- 3:2013);
EN ISO 19932-1:2013 Pflanzenschutzgeräte — Tragbare Geräte — Teil 1: Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen (ISO 19932-1:2013);
EN ISO 19932-2:2013 Pflanzenschutzgeräte — Tragbare Geräte — Teil 2: Prüfverfahren (ISO 19932-2:2013)
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