1.1.6 Ergonomie
Rechtstext
1.1.6. Ergonomie
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf das mögliche Mindestmaß reduziert sein unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien wie:
- Möglichkeit der Anpassung an die Unterschiede in den Körpermaßen, der Körperkraft und der Ausdauer des Bedienungspersonals;
- ausreichender Bewegungsfreiraum für die Körperteile des Bedienungspersonals;
- Vermeidung eines von der Maschine vorgegebenen Arbeitsrhythmus;
- Vermeidung von Überwachungstätigkeiten, die dauernde Aufmerksamkeit erfordern;
- Anpassung der Schnittstelle Mensch-Maschine an die voraussehbaren Eigenschaften des Bedienungspersonals.
Hilfestellung
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV hat in 2010 eine Normenrecherche zum Thema
Ergonomische Maschinengestaltung
durchgeführt und das Ergebnis im Dezember 2010 im Rahmen einer Checkliste veröffentlicht.
Im Rahmen von 182 Ja/Nein Fragen werden hier die Bereiche:
- Zugang zu Maschinen
- Arbeitsplatzmaße
- Sitze
- Physische Belastung, Arbeitsschwere
- Handbediente Stellteile
- Tastaturen, Tasten und Eingabegeräte
- Displays und Anzeigen
- Optische Gefahrensignale
- Softwareergonomie
- Maschinenintegrierte Beleuchtung
sowie - Beobachtung des Arbeitszyklus im Fertigungsprozess
abgedeckt.
Auch wenn Normen sich ändern und Checklisten nie vollständig sein können, haben Sie mit Hilfe dieses Tools eine gute Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen dieses Punkts des Anhang I.
Die KAN stellt eine Webseite zur Normenrecherche für Ergonomieanforderungen bereit:
Ebenfalls von der KAN finden Sie Beispiele ergonomischer Maschinen im Internet:
KAN Praxis: Ergonomische Maschinen
Von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz existiert ein Dokument zu diesem Thema:
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