3.4. Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
Detail-Regelungen zu Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen bei mobilen Maschinen finden sich in Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Nr.:
- 3.4.1. Unkontrollierte Bewegungen
- Standsicherheit
- 3.4.2. Bewegliche Übertragungselemente
- ggf. keine Verriegelung
- 3.4.3. Überrollen und Umkippen
- Schutzaufbau -ROPS-
- Prüfungen
- 3.4.4. Herabfallende Gegenstände
- Schutzaufbau -FOPS-
- Prüfungen
- 3.4.5. Zugänge
- Halte- und Aufstiegsmöglichkeiten
- 3.4.6. Anhängevorrichtungen
- leichtes, sicheres Ankuppeln
- Stützvorrichtung von Deichseln
- 3.4.7. Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine (oder einer Zugmaschine) und einer angetriebenen Maschine
- Abnehmbare Gelenkwellen
- Abtriebswelle / Zapfwelle
- Drehmomentbegrenzer
- Wellenschutzeinrichtungen nicht als Trittstufe