Zur Hauptnavigation Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zur Fußzeile

2.4.10. Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung muss folgende Angaben enthalten:

  • a) die Vorkehrungen, die beim Mischen, Einfüllen, Anwenden, Entleeren, Reinigen, Warten und Transport zu treffen sind, um die Kontamination der Umwelt zu vermeiden;
  • b) ausführliche Bedingungen für die Verwendung in den verschiedenen vorgesehenen Betriebsumgebungen, einschließlich der dazugehörigen notwendigen Vorbereitung und Einstellung, durch die die Anlagerung des Pestizids auf den Zielflächen bei gleichzeitiger Minimierung derunbeabsichtigten Freisetzungen auf anderen Flächen, die Verhinderung der Abdrift in die Umgebung und, wo dies angemessen ist, die gleichmäßige Verteilung und homogene Anlagerung des Pestizids sichergestellt wird;
  • c) die Bandbreite der Typen und Größen der Düsen, Siebe und Filter, mit denen die Maschine betrieben werden kann;
  • d) in Bezug auf Verschleißteile, die Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Maschine haben, wie Düsen, Siebe und Filter, Angaben dazu, in welchen Abständen sie zu überprüfen sind, und die Kriterien und das Verfahren für ihren Austausch;
  • e) Spezifikation der Kalibrierung, täglichen Wartung, Vorbereitung für das Überwintern und anderer Überprüfungen, die zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Maschine erforderlich sind;
  • f) Arten von Pestiziden, die Fehlfunktionen der Maschine hervorrufen können;
  • g) einen Hinweis darauf, dass das Bedienungspersonal stets die Bezeichnung des gerade verwendeten Pestizids in der unter Nummer 2.4.9. genannten besonderen Vorrichtung aktualisieren sollte;
  • h) Anschluss und Verwendung von Spezialausrüstungen und Zubehörteilen und die Vorkehrungen, die zu treffen sind;
  • i) einen Hinweis darauf, dass die Maschine nationalen Vorschriften für eine regelmäßige Überprüfung durch bezeichnete Stellen, wie in der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden1) vorgesehen, unterliegen kann;
  • j) die Merkmale der Maschine, die zur Gewährleistung ihres ordnungsgemäßen Betriebs überprüft werden müssen;
  • k) eine Anleitung für den Anschluss der erforderlichen Messinstrumente.
  • ___________________________________
    ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 290 Betriebsanleitung"

Hinweis:
Das nachfolgende Papier wurde von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann übersetzt.

(a) Die Betriebsanleitung muss umfassende Informationen über den Betrieb der Maschine enthalten in Bezug auf Einfüllen, Verwendung, Einstellung und Düsenreichweiten, Kontrollen, nicht zu verwendende Arten von Pestiziden, Merkmale der Maschine, spezifische Anleitungen. Sie muss auch Informationen über die zur Vermeidung von Verschüttungen zu verwendenden Techniken enthalten, die Art von: Behältern (wie Größe, Materialien, Ausführung), die verwendet werden sollten; Mischgeräte und wie diese gereinigt werden sollten und insbesondere die Mittel zur Entsorgung von Reinigungsflüssigkeit und Pestizidabfall. Die Vorsichtsmaßnahmen, die beim Transport der Ausrüstung zu treffen sind, wie z.B. Pestizide isoliert werden, um die Möglichkeit des Verschüttens zu minimieren und wie gegebenenfalls Auslegerabschnitte usw. von Pestiziden gereinigt werden.

(b) Die Einzelheiten der erforderlichen Informationen hängen von der Art der beteiligten Maschinen ab. Die Informationen sollten die Grenzen der Windgeschwindigkeit, in der sie betrieben werden können, die Größe und Lage von Gebieten, für die sie nicht geeignet sind und grundlegende Informationen darüber, wann das Pestizid verwendet werden kann, unter Bezugnahme auf die Informationen, die vom Pestizidhersteller bereitgestellt werden. Der Hersteller kann einen allgemeinen Verweis auf nationale oder regionale Rechtsvorschriften für spezielle Anforderungen in Bezug auf Windgeschwindigkeiten, Sperrgebiete usw. aufführen, die sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch in einigen Fällen innerhalb der Mitgliedstaaten variieren können.

Außerdem sollten Informationen über die Arten von Pestiziden aufgeführt werden, für die sie geeignet sind. Besonders zu beachten sind die Hinweise zur Einrichtung der Maschine und deren Einstellungen, um die installierte Anwendungskontrolle zu gewährleisten und wie diese überprüft und falls fehlerhaft revidiert werden kann. Bei einem tragbaren Sprühgerät wird die Information die Art und Weise enthalten, wie die Lanze betrieben wird. Es sollte auch Informationen zur Wartung und zum Austausch der Lanzendüse geben.

(c) Empfohlene Düsen, Düsenpositionen, Höhen und Abstände, um das gewünschte Sprühziel zu erreichen - der Druckbereich und Durchflussraten, für die die Düsen  konstruiert sind um betrieben zu werden.

(d) Kriterien für die Bestimmung, wann Düsen bis zu einem bestimmten Wert ihrer ursprünglichen Durchflussraten und Betriebsdrücke abgenutzt sind und ersetzt werden sollten.

Informationen darüber, wie und wann Siebe und Filter überprüft werden sollten und wann sie ersetzt werden sollten.

(e) Informationen sind erforderlich, um den Benutzer über die täglichen Kontrollen zu informieren, die vor der Verwendung der Maschine erforderlich sind, sowie über die speziellen Überprüfungen für die Lagerung oder Nutzung im Winter. Dies alles um sicherzustellen, dass die Maschinenfunktionen korrekt eingestellt sind. Es gibt harmonisierte Normen, zum Beispiel EN ISO 16122-1 bis 4226, die sich mit der Inspektion verschiedener Arten von in Gebrauch befindlichen Sprühgeräten befassen und die Anweisungen können sich auf diese beziehen.

(f) Wenn ein bekannter Typ von Lösungsmittel / Trägerstoff für Pestizide eine Beschädigung der Maschine oder eine falsche Ausbringungsrate verursachen könnte, sollten Informationen darüber gegeben werden.

g) Die Kennzeichnung der Art des in der Maschine enthaltenen Pestizids (siehe § 289), ausgenommen tragbare Geräte. Dies ist besonders wichtig, wenn die Maschine teilweise gefüllt bleibt und auch um Dritten Informationen bereitzustellen was gerade gesprüht wird oder Rettungsdiensten im Falle eines Unfalls auf der Straße oder sonstwo. Eine Erinnerung an die Notwendigkeit, diese Informationen anzuzeigen, ist in den Anweisungen erforderlich.

(h) Wenn Zubehör oder andere Ausrüstungsteile vom Hersteller vorgesehen sind, die an der Maschine angebracht werden sollen, unabhängig davon, ob sie mit der Maschine geliefert werden oder als Nachkaufartikel erhältlich sind, dann sind Informationen darüber erforderlich, wie diese angebracht und an das Sprühsystem angeschlossen werden (falls zutreffend) und über die Vorsichtsmaßnahmen, die zu ergreifen sind, um Verschütten zu verhindern und die korrekte Übergabe des Pestizids.

(i) In Abhängigkeit von den nationalen Anforderungen, die die Richtlinie 2009/128/EG über den Einsatz von Pestiziden umsetzen, kann es gesetzlich vorgeschrieben sein, bestimmte Arten von Pestizidausbringungsmaschinen regelmäßig von bezeichneten Stellen inspizieren zu lassen. Vom Hersteller wird nicht erwartet, dass er diese für jeden Mitgliedstaat angibt, aber es wird erwartet, dass er in den Anweisungen darauf hinweist, dass solche Maßnahmen in einem Mitgliedstaat existieren können und dass der Betreiber dies für den Verwendungsort der Maschine überprüfen muss, z.B. in einem anderen Mitgliedstaat als dem in dem die Maschine zu hause ist.

(j) Um diesem Abschnitt nachzukommen, besteht ein guter Ansatz darin, eine "Checkliste" der Punkte zu erstellen, die vor dem Einsatz der Maschine überprüft werden müssen, um die korrekte Funktion des Ausbringungssystems und seine korrekte Kalibrierung sicherzustellen.

(k) Messgeräte müssen möglicherweise angeschlossen werden, um die Kalibrierung abhängig vom Maschinentyp zu überprüfen. Es müssen Anweisungen gegeben werden, wie dies zu tun ist, zum Beispiel, dass sie, um Verschütten zu vermeiden, nur dann passen, wenn die Maschine im Leerlauf ist und nicht unter Druck steht.
______________________________________
226 EN ISO 16122-1:2015 Land- und Forstmaschinen - Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten - Teil 1: Allgemeines (ISO 16122-1:2015) - Teil 2: Geräte mit horizontalem Gestänge (ISO 16122-2:2015); EN ISO 16122-3:2015 Land- und Forstmaschinen - Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten - Teil 3: Geräte mit vertikalem Gestänge, Sprühgeräte und ähnliche Geräte (ISO 16122-3:2015); EN ISO 16122-4:2015 Land- und Forstmaschinen - Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten - Teil 4: Fest installierte und teilbewegliche Geräte (ISO 16122-4:2015).

Mehr lesen mit LOGIN

Zugang zu allen MBT Login Beiträgen erforderlich.

Jetzt kostenfreien Login erstellen.

zum Login