Rechtliche Quellen zu KI-System und KI-Modell
KI System nach Verordnung (EU) 2024/1689
Nach Artikel 3 (1) der Verordnung (EU) 2024/1689 ist ein KI-System wie folgt definiert:
EN-Original:
(1) ‘AI system’ means a machine-based system that is designed to operate with varying levels of autonomy and that may exhibit adaptiveness after deployment, and that, for explicit or implicit objectives, infers, from the input it receives, how to generate outputs such as predictions, content, recommendations, or decisions that can influence physical or virtual environments;
D-Übersetzung
1. „KI-System“ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können;
EU-Leitlinien zur Definition von KI-Systemen
Die EU-Kommission hat zu dem Begriff “KI-System” Leitlinien veröffentlicht:
Leitlinien der Kommission zur Definition eines Systems der künstlichen Intelligenz
gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
Auf dieser Website erläutert die EU-Kommission u.a.:
“Durch die Veröffentlichung von Leitlinien zur Definition von KI-Systemen möchte die Kommission Anbieter und andere relevante Personen dabei unterstützen, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System darstellt, um die wirksame Anwendung der Vorschriften zu erleichtern.”
Die EU-Kommission macht dabei auch darauf aufmeksam, dass die Leitlinien zur Definition von KI-Systemen nicht verbindlich sind.
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