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Rechtstext "Montageanleitung"

ANHANG VI

Montageanleitung für eine unvollständige Maschine

[...]

Die Montageanleitung ist in einer Amtssprache der Europäischen Gemeinschaft abzufassen, die vom Hersteller der Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, oder von seinem Bevollmächtigten akzeptiert wird.