Rechtstext "Montageanleitung"
ANHANG VI
Montageanleitung für eine unvollständige Maschine
[...]
Die Montageanleitung ist in einer Amtssprache der Europäischen Gemeinschaft abzufassen, die vom Hersteller der Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, oder von seinem Bevollmächtigten akzeptiert wird.
Kommentar
Siehe unseren Kommentar zu
und
Sprache der Montageanleitung bei unbekanntem "Einbauer"
sowie den Leitfaden zur MRL